Münchner U-Bahn: Zoff unter Fahrgästen

Weil die Schülerin (13) auf ihren Platz laut Musik hört, soll ein Lagerarbeiter (47) sie geschlagen haben. Nach Widersprüchen wird das Verfahren eingestellt.
von  Torsten Huber
Lagerarbeiter Andreas H. (47) vor dem Münchner Landgericht. Er soll nach einem Streit in einer Münchner U-Bahn eine Schülerin (13) geschlagen haben.
Lagerarbeiter Andreas H. (47) vor dem Münchner Landgericht. Er soll nach einem Streit in einer Münchner U-Bahn eine Schülerin (13) geschlagen haben. © Torsten Huber

München - „Aus dem Walkman tönt es grell, den Nachbarn juckt’s im Trommelfell“ - der alte MVV-Werbespruch zur Rücksichtnahme unter den Fahrgästen in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist wieder aktuell. Weil Lagerarbeiter Andreas H. (47) sich vom Lärm aus den Kopfhörern seiner Fahrgastnachbarin Hürrem C. (13) gestört fühlte, soll er ihr ins Gesicht geschlagen haben.

Andreas H. steht jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Münchner Amtsgericht. „So war das nicht“, verteidigt sich der Angeklagte und schildert den Fall aus seiner Sicht: Am 12. September 2011, gegen 13 Uhr, setzt er sich in eine Vierer-Sitzgruppe der U1 in Richtung Wettersteinplatz.

Der Angeklagte sitzt am Fenster, Hürrem C. neben ihm. Ihre Mutter und ihr Bruder sitzen ihm gegenüber. „Ich habe sie gebeten, die Musik leiser zu drehen. Sie reagierte nicht, sagte nur, dass ich mich woanders hinsetzen soll“, so der Angeklagte.

Als er aussteigt, sollen weder Hürrem C. noch die Mutter ihre Knie eingezogen haben, damit der Angeklagte problemlos vorbei kann. „Daraufhin habe ich das Mädchen als Schlampe und Kanake beschimpft“, gesteht H.

Die türkische Familie sei dann hinter ihm her. Hürrem C. habe ihn auf der Rolltreppe als „Hurensohn“ beschimpft. „Plötzlich spürte ich einen Schlag in den Rücken“, sagt Andreas H.. Er habe daraufhin mit dem rechten Ellenbogen nach hinten gestoßen: „Ich wollte sie auf Abstand halten.“

Die Mutter überzeugt nicht vor Gericht. Auch nach mehrmaliger Nachfrage des Richters kann sie sich an einen Faustschlag nicht erinnern. Erst als der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger nach einem Faustschlag fragt, sagt sie: „Ja, da war ein Faustschlag.“ Folge: Das Verfahren ist eingestellt.

 

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