Münchner Spüler verurteilt
Ein 35-jähriger Spüler ist am Mittwoch vom Münchner Schwurgericht wegen Mordversuchs an seiner Chefin zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
München Vor der Strafverbüßung wird der an einer seelischen Störung leidende Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er war laut Gutachten zur Tatzeit in seiner Steuerungsfähigkeit krankheitsbedingt erheblich eingeschränkt.
Der gelernte Fremdsprachenkorrespondent konnte wegen einer speziellen Form von Schizophrenie in seinem Beruf nicht arbeiten: Diverse Jobs hatte er stets nach kurzer Zeit aufgrund seines Verhaltens wieder verloren. Dem Sachverständigen zufolge ist sein Selbstwertgefühl instabil, auch neige er dazu, sich unfair und ungerecht behandelt zu fühlen.
Seine Medikamente hatte er kurz vor der Tat aus Angst vor Abhängigkeit eigenmächtig abgesetzt. Im April 2010 hatte der Angeklagte einen Job beim Messe- und Kongress-Service (MKS) gefunden, der ihn während der Bauma als Spüler an eine Catering-Firma auslieh.
Zu dem Verbrechen kam es, als wegen seiner mangelhaften Arbeit der Schankkellner die Chefin von MKS benachrichtigte. Die 56-Jährige stellte ihn laut Urteil zunächst in ruhigem Ton zur Rede. Als er anfing, sie in Gegenwart von Kunden anzuschreien, habe sie ihn abgemahnt und schließlich gekündigt.
Nach seinem eigenen Geständnis hat der Angeklagte mit einem Besteckmesser aus Wut zweimal auf den Kopf der Frau eingestochen, bevor Umstehende ihn überwältigen konnten. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht vor allem sein umfassendes Geständnis und seine Entschuldigung bei der verletzten Frau.
Diese sei andererseits bis heute bei der Berufsausübung beeinträchtigt. Die 56-Jährige leidet nach ihren Angaben psychisch sehr unter den Folgen der Tat. Aus einer selbstbewussten Unternehmerin sei ein zurückgezogenes und ängstliches Opfer geworden, sagte der Vorsitzende.
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