Radler stürzt und fordert 2.000 Euro vom Freistaat

Unebenheiten auf dem Radweg haben seinen Sturz verursacht, sagt der Kläger.
John Schneider
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Aufgrund von Unebenheiten auf einem Radweg ist ein Radler gestürzt und fordert 2.000 Euro vom Freistaat. (Symbolbild)
Aufgrund von Unebenheiten auf einem Radweg ist ein Radler gestürzt und fordert 2.000 Euro vom Freistaat. (Symbolbild) © imago images / Fotostand

München - Peter G. (Name geändert) war mit seinem neuen Rennrad unterwegs, als es ihn plötzlich hinlegte. Unebenheiten auf dem Radweg seien schuld, glaubt er und fordert nun Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro vom Freistaat.

Nach seinen eigenen Angaben war Peter G. mit seinem Rennrad am 25. März 2019 auf dem Radweg neben der Bundesstraße B 471 von Aschheim in Richtung Ismaning unterwegs und wollte die Brücke über den Kanal "Mittlere Isar" passieren.

Radler stürzt auf unebenem Radweg: War er zu schnell unterwegs?

Auf der Brücke kam es aber zum Sturz. Grund dafür seien punktförmige Aufwölbungen des Belags des Radweges gewesen. Die etwa fünf bis zehn Zentimer hohen Wölbungen seien nicht zu erkennen gewesen, hätten wie reine Verfärbungen auf ihn gewirkt, sagt der Kläger. Nicht nur seien Rad, Helm und Kleidung beschädigt worden, sondern er habe sich auch schmerzhafte Schürfwunden zugezogen.

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Der für den Radweg verantwortliche Freistaat argumentiert, dass der Kläger zu schnell unterwegs gewesen sei. Außerdem hätte es ein Warnschild gegeben, was der Kläger bestreitet.

Der Vorsitzende Richter Frank Tholl schlägt in der Verhandlung am Mittwoch einen Vergleich vor. Der Freistaat zahlt 400 Euro und die Sache wird zu den Akten gelegt. Die Vertreter beider Seiten scheinen dem zustimmen zu wollen, müssen aber noch Rücksprache halten.

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  • Hosenband am 16.01.2021 11:23 Uhr / Bewertung:

    Der Radfahrer war gezwungenermaßen auf einem benutzungspflichtigen (!) Radweg unterwegs. Wenn man als Behörde solche Gebote anordnet, muss der Radweg auch absolut sicher befahrbar sein. Das war übrigens selbst zu Zeiten des Gröfaz schon geltendes Recht, in der man bekanntermaßen auf die Idee der Benutzungspflicht für Radwege kam, um den motorisierten Wahnsinn so richtig in Gang zu bringen.
    Wenn dort also tatsächlich eine Gefahrenstelle bestand, die über das erwartbare Gerumpel auf deutschen Radwegen hinausgeht, hat nicht nur der Radfahrer Schadensersatz verdient, sondern auch die zuständigen Beamten / Angestellten ein Disziplinarverfahren.
    Und Vorsicht mit dem Gefasel von angepasster Geschwindigkeit, wenn einem das nächste große Schlagloch das geliebte Auto ruiniert hat, kommt vielleicht auch die Straßenbehörde mit dieser Ausrede ums Eck.

  • am 16.01.2021 20:52 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Hosenband

    Nicht jeder, der sich nicht vor lauter Mitleid mit dem gestürzten Radfahrer in Depressionen flüchtet, hat ein 'geliebtes Auto'. Ich zum Beispiel. Aber ich habe zwei 'geliebte Beine' und weiß, welchen Gefahren Fußgänger ausgesetzt sind. Ich kenne aber keinen Artikel über gestürzte Fußgänger, die mit Beckenfrakturen im Krankenhaus liegen, weil sie über eine herausstehende Gehwegplatte gestolpert sind. Überhaupt muss hier niemand vorsichtig sein, seine Meinung zu äußern, noch dazu, wenn Sie im gleichen Kommentar auf die Nazi-Zeit anspielen. Wenn Sie von 'motorisierten Wahnsinn' sprechen, brauchen Sie sich nicht zu wundern, dass man Sie als Autohasser bezeichnet. Können Sie von sich behaupten, schon Zeit Ihres Lebens ein überzeugter Radfahrer gewesen zu sein? Abgesehen davon war das Fahrrad damals ein sehr beliebtes Fortbewegungsmittel. Damals wurde aber auch nicht um jeden Fahrbahnschaden ein Gezeter gemacht. Man hat sich mit allen Verkehrsteilnehmern arrangiert und nicht nur gejammert.

  • Hosenband am 17.01.2021 10:11 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Als was würden Sie denn das Chaos, den Stau, den Lärm, die Ressourcenvergeudung und Luftverschmutzung, die Zeitverschwendung, die Unfälle und Aggressivität bezeichnen, die täglich auf den Einfallstraßen zu beobachten ist? Als künstlerisches Meisterwerk, ekstatisches Vergnügen, Geschenk Gottes, oder alles drei gleichzeitig?
    Geklagt wegen solchen Dingen wurde damals auch schon, die Quellen können Sie sich selbst im Internet zusammensuchen. Natürlich verletzen sich Fußgänger nicht so leicht, weil das das Tempo ist, auf das wir evolutionär ausgelegt sind. Deswegen müssen Radwege eben sicherer gestaltet sein als Fußwege und Autobahnen sicherer als Radwege, nicht schwer zu verstehen, oder? Und was war jetzt eigentlich die Aussage ihres Kommentars, außer um meinen Kommentar "Gezeter zu machen"?

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