Radler stürzt und fordert 2.000 Euro vom Freistaat
München - Peter G. (Name geändert) war mit seinem neuen Rennrad unterwegs, als es ihn plötzlich hinlegte. Unebenheiten auf dem Radweg seien schuld, glaubt er und fordert nun Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro vom Freistaat.
Nach seinen eigenen Angaben war Peter G. mit seinem Rennrad am 25. März 2019 auf dem Radweg neben der Bundesstraße B 471 von Aschheim in Richtung Ismaning unterwegs und wollte die Brücke über den Kanal "Mittlere Isar" passieren.
Radler stürzt auf unebenem Radweg: War er zu schnell unterwegs?
Auf der Brücke kam es aber zum Sturz. Grund dafür seien punktförmige Aufwölbungen des Belags des Radweges gewesen. Die etwa fünf bis zehn Zentimer hohen Wölbungen seien nicht zu erkennen gewesen, hätten wie reine Verfärbungen auf ihn gewirkt, sagt der Kläger. Nicht nur seien Rad, Helm und Kleidung beschädigt worden, sondern er habe sich auch schmerzhafte Schürfwunden zugezogen.
Der für den Radweg verantwortliche Freistaat argumentiert, dass der Kläger zu schnell unterwegs gewesen sei. Außerdem hätte es ein Warnschild gegeben, was der Kläger bestreitet.
Der Vorsitzende Richter Frank Tholl schlägt in der Verhandlung am Mittwoch einen Vergleich vor. Der Freistaat zahlt 400 Euro und die Sache wird zu den Akten gelegt. Die Vertreter beider Seiten scheinen dem zustimmen zu wollen, müssen aber noch Rücksprache halten.
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