Münchner Olympiabewerbung? Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid
Soll sich die Stadt München für die Olympischen Sommerspiele 2036, 2040 oder 2044 bewerben? Darüber können die Münchner am Sonntag, 26. Oktober in einem Bürgerentscheid abstimmen. Doch wer darf eigentlich darüber abstimmen, welche Fristen gelten für die Briefwahl und wann ist das Ergebnis des Bürgerentscheids bindend? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Warum gibt es einen Bürgerentscheid zur Olympiabewerbung?
Ende Mai 2025 hat sich der Stadtrat dafür ausgesprochen, dass sich München für die Austragung Olympischer Sommerspiele bewerben soll. Im Sinne einer "möglichst transparenten Kommunikation und umfassenden Einbeziehung der Bevölkerung" ist die Münchner Bewerbung allerdings an das Ergebnis eines Bürgerentscheids geknüpft. Grund für dieses demokratische Instrument ist die Tatsache, dass einer Bewerbung beim IOC kaum Chancen eingeräumt werden, wenn diese nicht die Unterstützung der Bevölkerung findet.
Olympiabewerbung: Über welche Frage wird genau entschieden?
Beim Bürgerentscheid wird nur über eine einzige konkrete Frage abgestimmt: "Sind Sie dafür, dass sich die Landeshauptstadt München um Olympische und Paralympische Spiele bewirbt, die entweder im Jahr 2036, 2040 oder 2044 stattfinden?" Angekreuzt werden kann entweder Ja oder Nein.
Wer darf am Bürgerentscheid teilnehmen?
Am Bürgerentscheid zur Münchner Olympiabewerbung dürfen alle Bürgerinnern und Bürger teilnehmen, die
- mindestens 18 Jahre alt sind
- seit mindestens zwei Monaten in München gemeldet sind
- die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedslands haben
Wie läuft der Bürgerentscheid ab und welche Fristen gilt es zu beachten?
Seit Mitte September wurden die Benachrichtigungen verschickt. Wer diese Unterlagen nicht bis zum 5. Oktober erhalten hat, soll sich direkt an das Wahlamt wenden. Neben der Benachrichtigung und einem Informationsflyer enthält das Schreiben auch die Briefwahlunterlagen. Im Vergleich zu anderen Wahlen muss beim Bürgerentscheid über die Olympiabewerbung die Briefwahl nicht extra beantragt werden.
Wer per Briefwahl am Bürgerentscheid teilnehmen möchte, hat dafür Sorge zu tragen, dass die ausgefüllten Unterlagen bis spätestens Sonntag, 26. Oktober, beim Wahlamt eintreffen – entweder per Post oder per Einwurf.
Wer seine Stimme persönlich abgeben will, kann dies am 26. Oktober von 8 bis 18 Uhr in einem der über 100 Wahllokale tun. Die Adresse des zuständigen Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Welche Folgen hat das Ergebnis?
Als Ergebnis gilt die Antwort, für die sich die Mehrheit der Abstimmenden entschieden hat. Spricht sich die Mehrheit für eine Olympiabewerbung aus, dann ist die Stadt verpflichtet, diese fortzusetzen. Sollte sich München gegen weitere deutsche Bewerber durchsetzen, dann müsste die bayerische Landeshauptstadt zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ihre Bewerbung beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) einreichen.
Entscheidet sich die Mehrheit der Abstimmenden gegen eine Olympiabewerbung, werden die Pläne nicht weiterverfolgt.
WICHTIG! Beim Bürgerentscheid gilt ein sogenanntes Quorum. Das bedeutet, dass für das Ergebnis mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten votiert haben müssen. Wenn also nicht genügend Menschen für den Bürgerentscheid mobilisiert werden konnten, ist dieser – ganz gleich, wie das Ergebnis ausfällt – gegenstandslos. Ob sich die Stadt München in diesem Fall weiterhin für Olympische Sommerspiele bewerben würde, wurde von den Verantwortlichen bisher öffentlich noch nicht diskutiert.