Münchner Neonazi hat Kinderpornos auf dem PC
MÜNCHEN - Der Münchner Rechtsextremist Manuel H. (34) wird zu 1350 Euro Geldstrafe verurteilt – er saß wegen des ungeklärten Attentats auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl schon mal in U-Haft
Zopffrisur, dunkler Pulli, helle Jeans, Chucks-Turnschuhe und Jutetasche – modisch passte Neonazi Manuel H. (34) nicht so richtig zur glatzköpfigen Springerstiefel-Szene, als er gestern ins Münchner Landgericht kam.
Angeblich habe der Angeklagte, der wegen des bis heute ungeklärten Attentats auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl in U-Haft saß, keine „Führerrolle“ mehr bei den „Freien Nationalisten München“ („FNM“).
Dies hängt wohl mit dem Tatvorwurf zusammen: Vier Videodateien mit „kinderpornografischen Darstellungen“, 17 Dateien mit „tierpornografischen Abbildungen“ und ein Butterfly-Messer fand man anlässlich einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten.
Kaum wurde den „Freien Nationalisten München“ die Straftat ihres Kameraden bekannt, fand am 7. August 2009 eine Kundgebung in unmittelbarer Nähe der Wohnung von Manuel H. statt. Motto: „Todesstrafe für Kinderschänder“. Kenner der Szene glauben dennoch nicht, dass Manuel H. den Neonazis tatsächlich den Rücken gekehrt hat.
Zur Straftat selbst sagte der Angeklagte: „Beim Download anderer Dateien kamen die Bilder irgendwie dazwischen.“ Das anstößige Filmmaterial hat eine Dauer von acht Minuten und 23 Sekunden. Das Gericht ließ das Material in voller Länge im Gerichtssaal abspielen. Darauf ist zu sehen, wie eine 7-Jährige von einem Mann vergewaltigt wird.
Auf die Spur von Manuel H. kam die Passauer Kripo durch die Messerattacke auf ihren Polizeichef Alois Mannichl. Ende 2008 wurde er vor seinem Haus in Fürstenzell bei Passau niedergestochen. Manuel H. und dessen Frau Sabrina (23) gerieten ins Visier der Ermittler. Zeugen wollen das Ehepaar in Tatortnähe gesehen haben.
Mögliches Motiv: Mannichl setzt sich stark ein im Kampf gegen Rechtsextreme. Die „FNM“ wurde 2007 vom Bayerischen Verfassungsschutz als die in Südbayern „aktivste neonazistische Vereinigung“ eingestuft. Durch seine Rolle bei den Nationalisten passte Manuel H. als Täter gut ins Bild.
Am 16. Dezember 2008 stürmten Polizisten die Münchner Wohnung des Angeklagten, nahmen ihn und seine Frau fest. Eine Woche saß das Paar in U-Haft. Ein Tatnachweis im Fall Mannichl konnte nicht erbracht werden. Auf dem PC fanden die Beamten aber die Kinderpornos.
Manuel H., der nach dem Abitur eine Industriemechaniker-Lehre machte und Vater einer unehelichen Tochter (12) ist, lebt derzeit mit seiner Frau von Arbeitslosengeld II. Jeder bekommt 316 Euro im Monat. Die Wohnung zahlt die Stadt.
Deshalb blieb das Urteil im unteren Bereich: 90 Tagessätze á 15 Euro. Die 1350 Euro darf Manuel H., der eine Umschulung zum PC-Fachmann macht, in 50-Euro-Monatsraten abstottern. Torsten Huber
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