Münchner Musikhochschule: Ex-Präsident scheitert mit Klage

Der frühere Präsident der Musikhochschule in München streitet mit dem Freistaat Bayern um Geld. Jetzt hat das Verwaltungsgericht in München die Klage abgewiesen.
von  AZ/jot
Siegfried Mauser kämpft an vielen Fronten.
Siegfried Mauser kämpft an vielen Fronten. © Sina Schuldt/dpa

München - Es geht um viel Geld. Bezüge von über 260.000 Euro stehen auf dem Spiel. Auf die habe er Anspruch, sagt der ehemalige Präsident der Münchner Musikhochschule Siegfried Mauser. Hat er nicht, sagt der Freistaat Bayern als Dienstherr.

Darum geht es: Mauser, der im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung (noch nicht rechtskräftig) verurteilt wurde, waren im Jahre 2014 vier Jahre Sonderurlaub gewährt worden, um eine Stelle als Direktor des Mozarteum in Salzburg annehmen zu können. Doch aufgrund der Vorwürfe, die 2016 aufkamen, gab er die Stelle auf. Zum 1. Juli 2016.

Wann endete der Sonderurlaub?

Ab diesem Zeitpunkt ist seiner Auffassung nach der Sonderurlaub automatisch beendet, und er habe Anspruch auf die Bezüge. Doch das Verwaltungsgericht sieht das am Mittwoch anders, Mausers Klage wird abgewiesen.

Der Vorsitzende Richter Dietmar Zwerger führt gleich mehrere Gründe an: Ein Automatismus greife nicht, weil die Hochschule seine Stelle anderweitig vergeben hatte. Zudem hätte er wegen der Vorwürfe der sexuellen Nötigung mit einer Dienstenthebung rechnen müssen. Und sein Erscheinen in der Hochschule hätte den Betriebsfrieden stören können.

Anwalt Gerd Tersteegen widerspricht: Mauser sei wegen einer Krankheit dienstunfähig. Er ist zwar nach Ende des Urlaubs am 1. Oktober 2018 wieder im Dienst, aber weiter krankgeschrieben – und suspendiert. Der Professor will Rechtsmittel einlegen.

Lesen Sie hier: Ex-Präsident der Musikhochschule München muss 21.000 Euro zurückzahlen

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