Münchner Hausverwalter plündert Konto der Wohnungseigentümer

München - Grinsend begrüßt Immobilien-Verwalter Roger S. (53) seine Anwältin Julia Weinmann, als er aus der U-Haft in den Münchner Landgerichtssaal 277 geführt wird. Einigen Zuhörern im Saal ist nicht zum Lachen. Sie sind Wohnungseigentümer in München und haben ihm ihre Wohnungsinstandshaltungs-Rücklagen anvertraut.
180244 Euro und 47 Cent soll der Verwalter in 237 Fällen von sieben verschiedenen Wohnungseigentümer-Konten laut Anklage in zwei Jahren unrechtmäßig abgehoben haben. Roger S. sagt: „Es stimmt zwar. Aber nicht ganz.“
Der Vorsitzende Richter Thomas Denz macht ihm deutlich, dass er ein richtiges Geständnis hören will: „Sonst ist die angedachte Bewährungsstrafe nicht mehr möglich.“ Schließlich gibt Roger S. zu, dass er sich an den Konten bedient habe.
Aber die Schadenssumme sei nicht so hoch: „Höchstens 50000 bis 100000 Euro.“ Dann erklärt, dass er Barabhebungen getätigt habe: „Das Geld gab ich den Eigentümern, die dafür Handwerker bezahlt haben.“ Das kommt den Richtern zwar seltsam vor.
Denn bevor Gelder von den Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgehoben werden darf, muss die WEG in einer Versammlung einen Beschluss fassen. Vertieft wird die Frage allerdings nicht.
Roger R. ist nämlich bereit einen Teil des Schadens wieder gutzumachen: Rund 14000 Euro könnte der Angeklagte, der die Jahre mit seiner Familie am Gardasee lebt, aufbringen. Die Eigentümer haben bereits ihr Einverständnis signalisiert. Urteil am 7. April