Münchner Gericht streicht ehemaligem Bayreuth-Professor die Pension

Ein Uni-Professor wird wegen Betrugs bei einer Nebentätigkeit verurteilt – und muss jetzt auch die dienstrechtlichen Konsequenzen tragen.
von  AZ/dpa
Das Gericht entschied auf Aberkennung des Ruhegehalts. (Symbolbild)
Das Gericht entschied auf Aberkennung des Ruhegehalts. (Symbolbild) © Peter Kneffel/dpa

Das Verwaltungsgericht in München hat einem früheren Professor der Universität Bayreuth die Pension gestrichen. Es entschied auf "Aberkennung des Ruhegehalts", weil der 1954 geborene Wissenschaftler unter anderem wegen Betrugs, Bestechung und Untreue bei einer Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Projektleiter auf Honorarbasis bei einem norddeutschen Unternehmen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Da sei "die Höchstmaßnahme entsprechend indiziert".

Das Landgericht Braunschweig sah es als erwiesen an, dass der 71-Jährige mit einem Mitarbeiter eines Automobilkonzerns gemeinsame Sache gemacht und Rechnungen gestellt hat für Leistungen, die nie erbracht wurden. 

Der Wissenschaftler betonte zwar vor dem Verwaltungsgericht, das frühere Urteil vom Landgericht Braunschweig sei falsch und sein Geständnis habe er damals nur abgelegt, weil er überrumpelt worden sei, der Vorsitzende Richter betonte aber, er müsse sich an dem vorliegenden Urteil orientieren – und "Betrugsstraftaten dürfen in keiner Weise vom Freistaat Bayern als Dienstherrn geduldet werden".

Der Professor kann Rechtsmittel einlegen und eine Instanz weiter vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ziehen.

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