Münchner Gericht erlaubt Vermietung bei berufsbedingter Abwesenheit

Die Stadt München hatte das der Klägerin untersagt, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab der Berufung der Frau statt. Die Gründe.
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Die Frau hatte ihre Wohnung auf der Vermittlungsplattform Airbnb zur Vermietung angeboten. (Symbolbild)
Die Frau hatte ihre Wohnung auf der Vermittlungsplattform Airbnb zur Vermietung angeboten. (Symbolbild) © Friso Gentsch/dpa

München - Eine Stewardess hat sich vor Gericht das Recht erstritten, ihre selbst genutzte Eigentumswohnung in München während ihrer berufsbedingten Abwesenheitszeiten kurzzeitig an Touristen zu vermieten.

Schutzwürdige Belange der Klägerin überwiegen öffentliche Belange

Die Stadt München hatte ihr das untersagt, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab der Berufung der Frau statt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, hatte sie ihre Wohnung auf der Vermittlungsplattform Airbnb zur Vermietung angeboten.

Darin sah die Landeshauptstadt eine unzulässige Zweckentfremdung von Wohnraum und ordnete an, das unverzüglich zu beenden. Das Verwaltungsgericht München bestätigte das Verbot. Der Verwaltungsgerichtshof dagegen gab der Berufung der Stewardess statt. Die schutzwürdigen Belange der Klägerin würden die öffentlichen Belange am Wohnraumerhalt überwiegen.

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Durch das Verbot stehe dem Wohnungsmarkt keine bisher zweckentfremdete Wohnung wieder zur Verfügung. Es führe nur dazu, dass die Wohnung über den gestatteten Vermietungszeitraum von acht Wochen hinaus unbewohnt leer stehen würde.

Dieser Fall sei anders, als wenn "Personen eine nicht dauerhaft selbst bewohnte Wohnung zur Maximierung des Ertrags an einen ständig wechselnden Personenkreis wie zum Beispiel "Medizintouristen" vermieten". Gegen den Beschluss kann die Stadt Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen.

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4 Kommentare
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  • hiertanzenvieleihrennamen am 14.08.2021 11:41 Uhr / Bewertung:

    Was erlaubt sich die Stadt München eigentlich noch? Endlich stoppt jemand diese fehlgeleitete "Wohnungspolitik" - baut selber, anstatt Besitzer von Eigentumswohnungen "aufzufordern, was sie zu unterlassen haben"! Geht's eigentlich noch? traurig((

  • am 15.08.2021 10:48 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von hiertanzenvieleihrennamen

    Genau! Es geht um eine selbstgenutzte Eigentumswohnung!

    Irgendwie habe ich den Eindruck, dass es die Stadt München mittlerweile stört, nicht mitbestimmen zu können, an wen eine Wohnung vermietet wird.

    Was wäre wenn die Eigentümerin grundsätzlich aus der Wohnung ausziehen und diese dann vermieten will? Passt das der Stadt München dann auch nicht?

  • KRM am 16.08.2021 12:06 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von hiertanzenvieleihrennamen

    Es fehlen wichtige Informationen:

    Handelt es sich um eine vom Steuerzahler geförderte Wohnung?

    Wie lange soll die Wohnung an Touristen vermietet werden, zB für wann ist die Rückkehr geplant?

    Wie groß ist die Wohnung und welcher Immobilienbesitz besteht noch, zB der (ähnlich) vermietet wird?

    Warum wird die Wohnung nicht befristet zum regulären Wohnen angeboten, zB Studenten, Belegungsrecht der Stadt?

    Werden die Mieteinnahmen auch beim Finanzamt versteigert, wozu ein Wohnraumregister wie in Hamburg die Nachverfolgung erleichtern würde.

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