Münchner Friedhöfe verbieten ab sofort Grablichter

Auf den städtischen Friedhöfen gilt mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres ein Verbot von Grablichtern. Dies betrifft sowohl frei stehende Kerzen als auch solche in Laternen. Grund für diese Maßnahme ist die aktuell anhaltende Trockenheit und die extrem hohe Brandgefahr die damit verbunden ist.
Auch die Verwendung von batteriebetriebenen Grablichtern ist untersagt, da diese aus der Entfernung nicht von brennenden Kerzen unterschieden werden können und dadurch eine schnelle Gefahreneinschätzung und Intervention durch die Friedhofsmitarbeitenden erschweren.
Friedhofsverwaltung warnt vor Brandgefahr
Die Friedhofsverwaltung appelliert eindringlich an alle Besucherinnen und Besucher, in dieser Zeit vollständig auf das Rauchen auf dem Friedhofsgelände zu verzichten und weist darauf hin, dass schon ein achtlos weggeworfener Zigarettenstummel oder Zündholz bei der derzeit trockenen Vegetation schwerwiegende Brände auslösen kann.
Um die Einhaltung des temporären Verbots sicherzustellen, wird es Kontrollen auf den Friedhofsanlagen geben.