Münchner bedroht Mann mit Beil: "Ich bring dich um!"

In Berg am Laim ist ein Streit zwischen zwei Autofahrern eskaliert: Mit einem Beil in der Hand stürmt ein 40-jähriger Münchner im Feierabendverkehr aus seinem Wohnmobil und bedroht sein Gegenüber: "Ich bring dich um!"
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Wohnmobil-Fahrer hat am Donnerstag einen Mann mit einem Beil bedroht. Die Polizei musste ausrücken. (Symbolbild)
imago Ein Wohnmobil-Fahrer hat am Donnerstag einen Mann mit einem Beil bedroht. Die Polizei musste ausrücken. (Symbolbild)

München - Mitten im Feierabendverkehr eskalierte am Donnerstagabend in Berg am Laim ein Streit derart, dass die Polizei gerufen werden musste.

Was war passiert? Gegen 18 Uhr hatten sich aus bislang noch unbekannter Ursache zwei Männer am Leuchtenbergring/Ecke Berg-am-Laim-Straße in die Haare gekriegt. Plötzlich stieg der eine von den beiden, ein 40-Jähriger aus dem Münchner Osten, aus seinem Wohnmobil aus - in der Hand ein Beil! Er lief auf den anderen Mann zu und schrie dabei: "Ich bring dich um!" Dabei hielt er die Waffe hoch.

Die alarmierte Polizei konnte das Wohnmobil des Mannes kurze Zeit später an einer Tankstelle in der Chiemgaustraße ausfindig machen. Bei der Durchsuchung wurde das Beil sichergestellt - es lag noch immer griffbereit auf dem Beifahrersitz. Direkt daneben lagen eine Schnaps- und Bierflasche. Doch damit nicht genug: In der Hosentasche des aggressiven Münchners fanden die Beamten außerdem ein Einhandmesser, eine spezielle Form eines Taschenmessers.

Mit einem Beil: Mann tötet Mitbewohner und sticht Unbekannten nieder

Diensthund "Mig" konnte bei der Durchsuchung des Wohnmobils keine Betäubungsmittel ausfindig machen. Da der Mann allerdings so stark nach Alkohol roch, wurde sowohl ein Atemtest als auch eine Blutentnahme durchgeführt.

Den Münchner erwarten jetzt Strafanzeigen wegen Bedrohung, Nötigung, Trunkenheit im Straßenverkehr und eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.