Münchner Amtsgericht: Stalker (23) muss 14 Monate ins Gefängnis
München - Für Kinderpflegerin Sabrina K. (19) endet die Stalking-Attacke noch einmal glimpflich: „Über Monate schickt er mir SMS. Als ich ihm sage, ich will nichts von ihm, geht der Terror los.“ Nachts summt das Handy: „Bitch“, „Du Prostituierte“, „Dich vergewaltige ich in aller Ruhe!“
Jetzt steht der Paketfahrer Stefan G. (23) wegen Nachstellung und Sachbeschädigung vor dem Münchner Amtsgericht. In einer Disco im Dezember 2012 treffen Sabrina K. und Stefan G. das erste Mal durch Freunde aufeinander. Stefan G. entlockt einer Freundin von Sabrina K. die Handynummer.
Es bleibt nicht bei den Schmäh-Nachrichten. Er lauert ihr auch vor ihrer Haustür auf, schmiert mit roter Farbe wirre Zeichen und ein Hakenkreuz an die Wand ihrer Wohnanlage in Pasing. Obwohl er sich ihr laut Gericht nicht mehr nähern darf.
Am 26. September versucht er sogar, ihre Wohnungstür einzutreten. „Ich sperrte mich in die Toilette ein und alarmierte die Polizei“, so K. Stefan G. wird festgenommen. Urteil: 14 Monate Haft. Keine Bewährung wegen sechs Vorstrafen.
- Themen:
- Polizei
- Terrorismus