Münchens First Lady reist auf Stadtkosten*

* aber nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Der Stadtrat soll jetzt einen formalen Beschluss fassen, wann München auch die Reisekosten von Edith von Welser-Ude bezahlt
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Eine Frage des Protokolls: Jetzt wird geklärt, wer den Flug bezahlt, wenn Edith von Welser-Ude ihren Mann Christian begleitet.
Gregor Feindt Eine Frage des Protokolls: Jetzt wird geklärt, wer den Flug bezahlt, wenn Edith von Welser-Ude ihren Mann Christian begleitet.

* aber nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Der Stadtrat soll jetzt einen formalen Beschluss fassen, wann München auch die Reisekosten von Edith von Welser-Ude bezahlt

MÜNCHEN Wer zahlt die Spesen für die OB-Gattin? Mit dieser Frage hat sich gestern der Stadtrat befasst.

Der Hintergrund: Seit 20 Jahren verbindet München mit Cincinnati eine Städtepartnerschaft. Aus diesem Anlass plant Oberbürgermeister Christian Ude Anfang kommenden Jahres einen Besuch in der amerikanischen Partnerstadt – und zwar in Begleitung seiner Ehefrau Edith von Welser-Ude, die ausdrücklich eingeladen ist. Cincinnati übernimmt nicht nur die Hotel- und Aufenthaltskosten für den OB – sondern auch für seine Begleitung.

Aber was ist mit den anfallenden Reisekosten? Die Flugtickets für den Oberbürgermeister bezahlt bei solchen Reisen die „entsendende Kommune“, also die Landeshauptstadt. Das ist offenbar international üblich. Aber: „Unsicherheiten bestehen bei der Frage, ob Reisekosten auch für die mitreisende Ehepartnerin aus städtischen Mitteln bezahlt werden können“, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Die Protokollabteilung hat deshalb eine Umfrage bei mehreren großen deutschen Städten durchgeführt – und wollte wissen, wie die das so handhaben mit ihren First Ladies.

Jetzt soll für München erstmals eine verbindliche Regelung festgeschrieben werden, das empfiehlt die Rechtsabteilung des Direktoriums. Bislang gibt es so einen formellen Beschluss nämlich weder auf kommunaler Ebene – noch für die Ehepartner von Ministerpräsidenten.

Der Vorschlag, der jetzt im Stadtrat beraten wurde, sieht so aus: Die Gattin des OBs darf auf Stadtkosten reisen, wenn sie von einer Partnerstadt entweder ausdrücklich eingeladen ist. Oder wenn der OB zu einem „für die Stadt herausragenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturell oder sportlichen Ereignis“ eingeladen wird und sich die Einladung auch auf die Partnerin bezieht. Sprich: Die Stadt München würde auch die Reisekosten von Edith Welser-Ude tragen, wenn sie nach Cincinnati fliegt. Die Beratung dauerte bei Redaktionsschluss an. lj

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