München: Zoll nimmt 18 illegale Bauarbeiter bei Kontrolle fest

München - Die Abteilung "Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)" des Zolls führte die Kontrolle am 18. April auf drei Baustellen in München durch. Insgesamt 18 illegal Arbeitende wurden festgenommen. Die Ermittler der FKS überprüfen bei solchen Kontrollen neben der EInhaltung des Mindeslohns auch sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte und die Arbeitserlaubnis.
Auf der ersten Großbaustelle im Süden Münchens arbeiteten ein ukrainischer und zwei marokkanische Arbeitnehmer für einen spanischen Subunternehmer. Beschäftigt wurden sie ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne die hierfür erforderliche Arbeitsgenehmigung.
Keine Arbeitserlaubnis, falsche Werkverträge
Acht bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige wurden auf dem zweiten Bauprojekt im Münchner Osten angetroffen. Eine slowenische Firma hatte die Männer mit Betonarbeiten beauftragt. Im Laufe der Kontrolle stellten die Zöllner fest, dass die Männer weder über eine Aufenthaltsberechtigung verfügten, noch eine Arbeitserlaubnis hatten.
Und auch auf der dritten überpüften Baustelle in München-Neuhausen wurde der Zoll fündig. Die dort angetroffenen sieben bosnischen Bauarbeiter hatten zwar alle gültige Visa, die in Verbindung mit gültigen Werkvertragsarbeitnehmerkarten erteilt wurden. Jedoch galten die Werkvertragsarbeitnehmerkarten nicht für das Bauvorhaben, auf dem sie arbeitend angetroffen wurden.
Münchner Zoll im Jahr 2017 erfolgreich
Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München zu den Konsequenzen: "In allen drei Fällen wurden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die illegalen Arbeitnehmer wurden zunächst festgenommen, ausführlich mit Hilfe von Dolmetschern befragt und erst nach Entrichtung einer Sicherheitsleistung wieder auf freien Fuß gesetzt". Gegen die Beschäftigungsbetriebe wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Im Jahr 2017 hat der Zoll insgesamt 1.464 Arbeitgeber überprüft. Dabei ermittelten sie eine Schadenssumme von rund 25,2 Millionen Euro, in gut 2.200 Strafverfahren gegen Baufirmen und Subunternehmer wurden Freiheitsstrafen von insgesamt 62 Jahren verhängt.