München: Wohnung völlig verdreckt und zugemüllt - Eigentümerin greift durch
Bogenhausen - Das mit der Reinlichkeit ist so eine Sache: Manche sehen es damit sehr eng, andere wiederum etwas lockerer. Dass man trotzdem von jedem ein gewisses Maß an Sauberkeit verlangen darf, musste nun auch eine Münchner Mieterin erfahren, die wohl eher zur letzteren Fraktion gehört. Dies geht aus einer Mitteilung des Amtsgerichts München hervor.
Die Frau bewohnte bereits seit 22 Jahren eine 60 Quadradmeter große Zwei-Zimmer-Dachgeschosswohnung im Nobel-Stadtteil Bogenhausen und bezahlte dafür für Münchner Verhältnisse moderate 841 Euro pro Monat. Darin enthalten waren sogar ein Kellerabteil und ein Tiefgaragenstellplatz.
Tauben, Insektennester und Schimmel in der Wohnung
Im Februar diesen Jahres beschwerten sich schließlich Nachbarn über die langjährige Mieterin. Als die Eigentümerin daraufhin zu einer Wohnungsbesichtigung vorbei kam, bot sich ihr ein Bild des Grauens: Der Flur war knöcheltief mit Müll, Papier und Schutt bedeckt. In einer Kiste lagen angebrochene Katzenfutterdosen, die Decke war außerdem mit Insektennestern überzogen. Das Schlafzimmer war sogar derart zugemüllt, dass es gar nicht mehr betreten werden konnte.
Das Spülbecken war voller Schmutzwasser gelaufen, mit schmutzigem Geschirr und sonstigen Gegenständen angefüllt. Aus dem Wasserhahn lief fortwährend ein dünner Wasserstrahl ins Becken. Die Arbeitsplatte war durchfeuchtet und hinter dem Spülbecken eingebrochen, auch Schimmel hatte sich schon gebildet.
Im Badezimmer war der Boden feucht und verdreckt. Müll und Unrat quollen aus dem Flur ins Badezimmer. Der Balkon war ebenfalls vermüllt. Dort hielten sich zahlreiche Tauben auf. Auch das Parkett war teilweise derart durchnässt, dass sogar Geldstücke in den Boden eingetreten wurden. An der Decke der darunter liegenden Wohnung hatte sich daher schon ein großer Wasserfleck gebildet - ganz zu schweigen vom Gestank.
Mieterin sieht Unordnung als ihr Recht
Da die Eigentümerin nach ihrem Besuch der Meinung war, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zur Debatte steht, erklärte sie ihrer Mieterin eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung und reichte Klage ein. Es bestünden ihr gegenüber Ansprüche der Hausgemeinschaft wegen Geruchsbelästigung und entstandener Wasserschäden. Es seien Substanzschäden aufgetreten und der Hausfrieden ohnehin nachhaltig gestört.
Die Beklagte gestand den Zustand der Wohnung zwar im Wesentlichen ein, war aber der Meinung, dass die "Unordnung" in den von ihr angemieteten Räumen zu ihrem Recht als Mieterin gehöre. Den Zustand der Wohnung begründete sie vor Gericht mit Vorarbeiten für eine umfassende Renovierung, für den Wasserfleck in der Küche habe sie bereits die Haftung übernommen.
Die Vermieterin wurde während des Rechtsstreits mehrmals beleidigt
Die zuständige Richterin am Amtsgericht hatte für die Erklärungen der Dame allerdings nur wenig Verständnis und gab der Klägerin vollumfänglich Recht. "Zu Lasten der Beklagten spricht die langwierige nachhaltige Vertragsverletzung über einen langen Zeitraum hinweg, die Schulduneinsichtigkeit, die Gefahr, dass sich die vorhandenen Substanzschäden weiter verschlimmern", lautete die Begründung des Gerichts.
Außerdem sei die Vermieterin im Laufe des Rechtsstreits mehrmals mit Vorwürfen beleidigenden Charakters" überzogen worden. "So wirft sie der Klägerpartei unseriöses Verhalten, eine hemmungslose Verdrehung von Tatsachen sowie Mobbing, 'Entmietung' und ähnliches vor", erklärt das Gericht weiter.
Auf der Straße musste die Frau nach dem Rauswurf aus der Wohnung übrigens nicht leben: Sie verfügt über ein Ferienhaus als Ersatzwohnraum. Ob sie in ihren eigenen vier Wänden reinlicher ist?
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