München: Vergewaltiger erhält Bewährung

Student (28) muss nicht ins Gefängnis, weil er sich vor dem Prozess in eine Klinik begibt. Seine Anwälte geben ihm den Rat. Bewährung an Auflagen gebunden.
München - Das Leben der Studentin Lena G. (27) ist in einer Nacht zerstört worden. Kommilitone Maximilian F. (28, Identitäten geändert) hat die junge Frau nach einer Partynacht im Schlaf vergewaltigt. Jetzt steht Maximilian F. vor dem Münchner Landgericht.
Bereits um 17 Uhr sitzt der Angeklagte am 16. September 2011 am Chinesischen Turm: „Bis 22 Uhr habe ich fünf Maß getrunken.“ Zufällig lernt er andere Studenten kennen. Der Angeklagte sowie Rainer U. (28), das spätere Opfer und Studentin Andrea W. (27) beschließen, noch einen Absacker in der ehemaligen „Schwabinger Sieben“ zu nehmen. „Wir haben Bier und Schnaps getrunken. Später sind wir zu mir“, sagt der Angeklagte.
In der Wohnung geht die Party weiter. Bier und Schnaps fließen. Rainer U. verzieht sich mit Lena G. ins Schlafzimmer des Angeklagten. Sie haben Sex. Andrea W. verlässt die Wohnung, weil der Angeklagte keine Kondome hat. Auch Rainer U. ist inzwischen gegangen. Lena G. schläft nackt im Bett des Angeklagten.
Gegen 4 Uhr schleicht sich der Angeklagte ins dunkle Schlafzimmer, fällt über sie her. Lena G.wacht auf, wehrt sich und schreit: „Bitte, hör auf!“ Maximilan F. ignoriert die Bitte. Er schlägt sie und sagt, dass im Wohnzimmer noch weitere Männer sind, die darauf warten würden, sich an ihr zu vergehen. Verängstigt und eingeschüchtert gibt Lena G. auf. Anschließend macht der Angeklagte das Licht an. Die weinende Studentin zieht sich an, flüchtet aus der Wohnung. Ihre Oberarme sind mit Hämatomen übersäht.
Als die Polizei ihm eine Vorladung schickt, fädeln seine Anwälte Annette von Stetten und Konrad Dienst geschickt ein, dass Maximilian F. freiwillig in die geschlossene Psychiatrie geht, um seine Alkohol- und Drogensucht zu therapieren. Bis heute ist er noch in einer Klinik und ist jetzt clean.
Der Angeklagte schreibt dem Opfer ein Entschuldigungsbrief und zahlt 3000 Euro Schmerzensgeld. Der Vorsitzende Richter Gilbert Wolf: „Sie haben Glück gehabt, sich den Ratschlägen ihrer Anwälte zu fügen, um mit Party, Drogen, Sex und Verantwortungslosigkeit Schluss gemacht.“ Urteil: zwei Jahre mit Bewährung. Als Auflage muss er weiter eine Therapie machen und die nächsten fünf Jahre regelmäßig zum Drogen- und Alkoholtest. Auch ein Kontaktverbot zum Opfer wird verhängt. Lena G ist in Therapie und leidet weiter unter Angstschüben.