München: Sex-Täter kommt mit milder Strafe am Landgericht davon

München - Armin H., ein vorbestrafter Vergewaltiger, der laut Anklage im Hafturlaub erneut versucht haben soll, eine junge Frau (28) zu vergewaltigen, hat es sehr eilig, das Urteil des Landgerichts anzunehmen. Wen wundert’s, kommt er doch dabei besser weg, als selbst sein Verteidiger gehofft haben wird. Ein Jahr und sechs Monate Gefängnis lautet das Urteil. Wegen Körperverletzung. Den Vorwurf der versuchten Vergewaltigung hat die Strafkammer nach der Beweisaufnahme fallengelassen.
Dabei hatte Armin H. im Prozess zugegeben, dass er Julia B. im Bus in Neubiberg gesehen und verfolgt hatte, und sie zum Sex zwingen wollte. Doch die Frau schrie laut als er sie von hinten umfasste – und Armin H. ließ von seinem Vorhaben ab. Er soll noch "Sorry" gemurmelt haben. Dann rannte der Sex-Täter davon.
Das Gericht wertet sein Verhalten als sogenannten Rücktritt von der Tat. Er habe den Versuch freiwillig abgebrochen und sei daher nicht wegen der angeklagten geplanten Vergewaltigung zu verurteilen. "Sie haben viel Glück gehabt", erklärt der Vorsitzende Richter Philipp Stoll.
Angeklagter hat Bereitschaft zur Therapie signalisiert
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert und verlangt, dass eine Sicherungsverwahrung des Sex-Täters vorbehalten wird. Immerhin hatte Armin H. bereits drei Frauen vergewaltigt und war deswegen zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Verteidiger Harald Baumgärtl bat darum, seinen Mandanten nicht länger als weitere zwei Jahre ins Gefängnis zu schicken. Dass es nur anderthalb Jahre geworden sind, wird auch ihn überrascht haben. Ein Faktor für das milde Urteil: Die Bereitschaft des Angeklagten, sich weiter therapieren zu lassen.