München: Serieneinbrecher blitzt vor Gericht ab

57-Jähriger klagt gegen seine Überwachung durch die Polizei – und fällt damit auf die Nase. Die Richter sagen: "Diese Maßnahme ist rechtmäßig."
Torsten Huber |
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München Peter F. (Name geändert) hat heute Geburtstag. 57 Jahre wird der Münchner alt. Davon hat er 35 Jahre hinter Gittern verbracht. Denn Peter F. kann es nicht lassen, immer wieder in Gewerberäume einzusteigen und Tresore zu knacken.

Gerade läuft der Prozess gegen ihn und seinen Spezl vor dem Landgericht. Ihnen werden 15 versuchte und vollendete Einbrüche in soziale Einrichtungen zwischen 16. Juli 2011 und 21. August 2012 vorgeworfen. Am 22. August wurden beide festgenommen. Vor dem Landgericht schweigen Peter F. und Karl P. eisern. Dafür spricht Peter F. beim Verwaltungsgericht.

Er fühlt sich ungerecht behandelt und klagt gegen Polizeimaßnahmen. Die Ermittler hatten auf Grund der Vorgehensweise der Einbrecher - u.a. wurden mit Feuerlöschern Spuren verwischt - mehrere Intensivtäter, darunter Peter F., im Verdacht, für die Einbruchsserie verantwortlich zu sein. Der Minivan von Peter F. wurde daher mit einem Sender versehen. Tatsächlich stand das Auto dann bei einer Reihe von weiteren Einbrüchen in der Nähe des Tatortes.

Die Vorgehensweise sei „Standard“ bei Einbrüchen und keineswegs eine spezielle Eigenart von ihm, erklärte Peter F. gestern vor Gericht. Das rechtfertige also keine Überwachung. Doch Gertraud Beck, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht, sah das anders. Es sei ja gerade Aufgabe der Polizei solche Straftaten zu verhindern: „Es bestand eine konkrete Gefahr.“

Im November 2010 wurde der Serieneinbrecher zuletzt aus der Haft entlassen, kam unter Führungsaufsicht. „Sie sind aber schnell wieder ertappt worden“, erklärte die Richterin und spielte damit auf einen Einbruchsdiebstahl bei der Caritas in Köln an. Die Richterin ließ keinen Zweifel zu: „Die Maßnahme ist rechtmäßig.“

Die Klage damit aussichtslos. „Dann ziehe ich die Klage zurück“, erklärte Peter F. Zwei Polizisten begleiteten ihn daraufhin zurück in die Untersuchungshaft. Am 2. Mai hat er seinen nächsten Termin - am Landgericht.

 

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