München: Selbstjustiz - Angreifer zu Geldstrafe verurteilt
Der 50-Jährige schlägt zu, weil ihn das Opfer Jahre zuvor beleidigt haben soll. Er wurde vom Münchner Amtsgericht zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt.
München - Er bleibt bis zum bitteren Ende uneinsichtig. Ein 50-Jähriger wurde jetzt vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro (3.200 Euro) verurteilt. Wegen Körperverletzung aus Rachsucht. Er hatte am 15. Januar einer Reinigungskraft (52) drei Schläge von hinten gegen den Kopf versetzt. Die Frau erlitt eine Prellmarke, ein Bluterguss über der linken Wange sowie eine Schädelprellung. Bis heute leidet sie unter Angstzuständen und Schlaflosigkeit.
Angreifer schlug die Frau aus Rache
Der Angeklagte räumt im Prozess ein, dem Opfer eine Watschn gegeben zu haben. Mehr nicht. Und außerdem hätte sie sich das selbst zuzuschreiben. Der 50-Jährige gab an, dass ihn die Frau im Jahr 2017 mit einem Wischmopp geschlagen, beleidigt und bespuckt habe. Das Ermittlungsverfahren sei aber eingestellt worden.
Doch der Kraftfahrer wollte sich damit nicht abfinden und nahm das Recht in die eigenen Hände. Er wollte mit der Watschn bewusst ein neues Verfahren provozieren, damit sich die Frau endlich auch selbst vor Gericht verantworten müsse.
Vor Gericht: Angeklagter zeigt keine Reue
Der Schuss ging nach hinten los. Die Geschädigte gab an, damals im Beisein ihrer Kollegin eine Glastür geputzt zu haben, als sich ihr der Angeklagte von hinten genähert und auf den Kopf geschlagen habe. Zur Vorgeschichte erklärt sie, dass der Mann zur Fastenzeit 2017 auf sie zugekommen sei und sie beleidigt habe. "Dann wollte er mich anfassen. Ich habe mich gewehrt. Ich habe gesagt ,Bitte, geh weg.’" Ihre Kollegin bestätigte diese Angaben. Sie habe ihn darauf angesprochen. Er habe nur gesagt: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."
Der Angeklagte beharrt aber auf seiner Version. Sein letztes Wort: "Die Staatsanwaltschaft und Nebenklage glauben an die Schilderungen der Damen. Selig die Gläubigen." Reue klingt anders.
Lesen Sie hier: Mutter und Tochter aus München bleiben verschwunden
Lesen Sie hier: Polizist wegen betrunkenem E-Scooter-Fahrer dienstunfähig!
- Themen: