München: Schmuckdieb lernt Opfer in Schwulenbar kennen

In einer Schwulenbar lernt er sein Opfer kennen. Im Schlaf klaut er Schmuck für 8000. Von einem Münchner Schöffengericht wird er zu 15 Monaten Haft verurteilt.
Torsten Huber |
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Der Rumäne Nico B. (26) vor dem Münchner Schöffengericht. Neben ihm die Dolmetscherin. Stehend seine Verteidigerin Annette Wunderlich.
th Der Rumäne Nico B. (26) vor dem Münchner Schöffengericht. Neben ihm die Dolmetscherin. Stehend seine Verteidigerin Annette Wunderlich.

München - Reden mag der Rumäne Nico B. (26) nicht. Vermutlich schämt er sich für die Tat: Nachdem er in der Münchner Schwulenbar „Bau“ an der Müllerstraße einen Mann aufreißt, soll er ihn laut Anklage in der Wohnung eines Bekannten mit K.O.-Tropfen betäubt und bestohlen haben: Schmuck und eine Cartier-Uhr im Gesamtwert von 8000Euro.

Verteidigerin Annette Wunderlich: „Mein Mandant räumt ein, dass er in der Wohnung gewesen ist. Den Diebstahl bestreitet er.“ Am 12.Dezember 2012 lernt Nico B. den Kellner Alex P. (27) in dem Gay-Lokal kennen. Gegen 3 Uhr nachts beschließen sie privat weiterzufeiern.

Plötzlich schlafen Alex P. und sein Bekannter ein. Alex P.: „Als ich am nächsten Tag aufwache, ist der Angeklagte verschwunden und Schmuck sowie eine Cartier-Uhr weg.“ Nur die Unterhose des Angeklagten liegt noch in der Wohnung. Peinlich für Alex P.: Die wertvollen Dinge gehören seinem Lebenspartner, einem Rechtsanwalt.

„Ich darf die Sachen benutzen wann ich will. Sie liegen bei uns daheim in einem Schmuckkästchen“, sagt Alex P. In der Tatnacht legt er sie in seiner Louis-Vuitton-Tasche ab. Er erinnert sich, dass man Jägermeister und Gin Tonic getrunken habe. Nachdem er den Diebstahl bemerkt, erstattet er umgehend Anzeige bei der Polizei.

Die stellt fest, dass Nico B. bereits mehrmals Schmuck bei Juwelieren in der Umgebung des Münchner Hauptbahnhofs versetzt hat. Ob es tatsächlich die gestohlenen Wertgegenstände sind, lässt sich jedoch nicht mehr feststellen. Ein Polizist sagt vor Gericht aus: „Die schmelzen Ringe und Ketten nach einer Woche ein.“ Die Cartier-Uhr taucht nie wieder auf. Nico B. ist schon einschlägig vorbestraft. Da ist keine Bewährungsstrafe mehr möglich. Das Urteil: 15 Monate Gefängnis.

 

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