München: Schließfach-Prozess vor dem Aus
Millionen wurden aus Commerzbank-Schließfächern gestohlen. Die Opfer erscheinen nicht vor Gericht, der Richter will im Sommer einen Neustart.
München - Das (vorläufige) Ende ist nah – im Prozess um die verschwundenen Millionen am Promenadeplatz. Der Vorsitzende Richter Gilbert Wolf kündigt am Dienstag an, dass man diese Woche noch zwei Zeugen und eine Sachverständige anhören will, dann macht der Prozess um den Aufbruch von Commerzbank-Schließfächern eine lange Pause.
Opfer und zentrale Zeugen erscheinen nicht
Ein Grund: Am Dienstag erscheint keines der beiden als Zeugen geladenen russischen Opfer des Millionendiebstahls, um vor Gericht auszusagen. Die russische Commerzbank-Kundin hat über ihre Anwältin ein Attest vorgelegt.
Auch ihr Sohn kommt nicht, ist aber für das Gericht ein zentraler Zeuge. Nur er kann wissen, wie viel Geld sich in den aufgebrochenen Schließfächern befand. Hintergrund ist eine Umräumaktion des Mannes im August 2017. Danach wurden drei der sieben angemieteten Schließfächer leer gelassen, das Geld – laut Anklage knappe 4,6 Millionen Euro – auf die anderen vier Schließfächer verteilt. "Wir tun uns schwer ohne ihn", erklärt Richter Wolf.
Neuer Prozess im Sommer angedacht
Eine Auswirkung hat der bevorstehende Abbruch des Prozesses bereits am Dienstag: Der einzige derzeitige Untersuchungshäftling in dem Verfahren wird von der Strafkammer auf freien Fuß gesetzt, der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen außer Vollzug gesetzt. Allerdings wird er sich regelmäßig bei der Polizei melden müssen.
Bis dann – wohl im Sommer – der Prozess neu aufgerollt wird. Von den derzeit sieben Angeklagten werden aber wohl zwei oder drei nicht mehr dabei sein. Sie dürfen noch in dieser Woche mit einem Freispruch rechnen. Es sei denn aus den restlichen Zeugenaussagen ergibt sich doch noch ein dringender Tatverdacht.
Der Vorsitzende Richter sieht derzeit auch noch größeren Ermittlungsbedarf, um den Prozess führen zu können. So brauche es wohl ein materialtechnisches Gutachten zu den Schließfächern sowie noch mehr Daten zur Software des Sicherheitssystems. Beides lag bei Prozessbeginn noch nicht vor und muss jetzt nachgebessert werden.
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