München: Rechts der Isar: Patient forderte 100.000 Euro Schmerzensgeld

Die OP von Johannes W. in München verläuft gut, doch dann wird er falsch gebettet. Sein Fuß ist seither taub. Jetzt fordert er hohen Schadensersatz vom Klinikum Rechts der Isar - vergeblich.
John Schneider |
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München - Sieben Jahre ist seine Darm-OP schon her, doch Johannes W. klagt immer noch über taube Stellen, nicht im Bauchbereich, sondern an Bein und Fuß. Der 40-jährige Software-Experte hat eine lange Leidens- und Krankengeschichte hinter sich. Dabei sollen die Ärzte im September 2011 auch einen Behandlungsfehler gemacht haben.

Mit Hubschrauber nach München transportiert

Johannes W. hat deswegen das Krankenhaus Rechts der Isar auf über 100 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Dabei sagt er noch heute, dass die Münchner das Krankenhaus seiner Wahl waren. Die Ärzte hatten ihm schon einmal das Leben gerettet. Im September 2011 sollten sie es ein zweites Mal tun. Dafür ließ sich Johannes W. mit dem Hubschrauber von Donauwörth nach München transportieren.

Die Operation am Darm dauerte ungewöhnlich lange. Erst nach sieben Stunden war der Eingriff beendet, erinnert sich eine behandelnde Chirurgin im Zeugenstand des Landgerichts. Dabei kam es zu einem so genannten Lagerungsschaden bei dem Patienten. „Das linke Bein fühlte sich beim Aufwachen heiß und hart an“, erinnert sich der 40-Jährige.

Gutachter: kein Behandlungsfehler

Dabei lege man im Rechts der Isar besonderen Wert auf die Kontrolle der Lagerung, erklärten am Montag Ärzte und Pfleger übereinstimmend. Die Gefahrenstelle fiel aber niemandem auf. Einen Behandlungsfehler konnte der Gutachter aber nicht feststellen. Doch die Folgen für den Patienten waren gleichwohl schlimm.

Statt zweier Monate fiel Johannes W. wegen der erlittenen Nervenschäden acht Monate aus. Und auch danach musste er immer wieder behandelt werden. Die Fehlzeiten führten 2014 zur Kündigung. Inzwischen hat Johannes W. einen neuen Job. Ihm gehe es auch körperlich besser, erklärte er dem Vorsitzenden Richter Peter Lemmers vor der Verhandlung. Aber 100 Prozent werden es für ihn nicht mehr werden. Und mit dem Schmerzensgeld wird es auch nichts: Die Klage wurde abgewiesen.

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