München: Pfleger verdient 85.000 Euro mit Kinderpornografie

Der 54-Jährige fliegt durch Ermittlungen in den USA auf – nun steht er in München vor Gericht. Er behauptet, dass er seine Tochter finanziell unterstützen wollte.
John Schneider
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Der Angeklagte beim Prozessauftakt.
Der Angeklagte beim Prozessauftakt. © Sven Hoppe/dpa

München - Wenn ihm mit seinen beiden Katzen langweilig wurde und auch das Fernsehprogramm nicht so wirklich interessant war, immer dann habe er sich im Darknet getummelt und dort mit der Verbreitung von Kinderpornografie richtig viel Geld gemacht.

Seine Strafverteidiger, die Anwälte Heidi Pioch und Gregor Rose, kündigen beim Prozessauftakt am Freitag ein "Pauschalgeständnis" an. Ihr Mandant, ein 54-jähriger Pfleger aus dem Münchner Umland, würde alle Vorwürfe aus der Anklageschrift einräumen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Hunderttausende Bilder und Videos ins Internet geladen zu haben, die schweren Missbrauch an Kindern und Jugendlichen zeigen. Weil sie millionenfach heruntergeladen wurden, habe der Mann damit gut 85.000 Euro verdient.

Kinderpornografie-Prozess vor Gericht in München: Angeklagter zeigt Reue

Vielleicht ist es sogar mehr. Die Ermittler fanden so viel Daten, dass sie irgendwann vor der Masse kapitulieren mussten. "Es ist mir sehr, sehr peinlich"" sagt der 54-Jährige und dass er wüsste, dass er durch seine Taten "diesen Menschen noch mal wehgetan" habe. Zu seinen Gunsten wird das Gericht wohl anerkennen, dass er sich kooperativ verhalten habe, etwa indem er den Ermittlern Passwörter zu seinen Accounts preisgab.

Zum Motiv sagt der 54-Jährige, dass er aufgrund einer Spielsucht und um seine Tochter in England finanziell zu unterstützen Schulden gemacht und viel Geld gebraucht habe. Das sei im Internet recht einfach gewesen.

Doch der Vorsitzende Richter Francisco Sauter Orenga ist skeptisch. Aus den Kontounterlagen seien etwaige Kosten für Spielschulden jedenfalls nicht abzulesen, "Ganz einleuchtend finde ich Ihre finanzielle Darstellung noch nicht", sagt der Richter.

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Wie ist der 54-Jährige aufgeflogen? Die Behörden wurden durch eine internationale Kooperation auf die Aktivitäten des Angeklagten aufmerksam. Ein US-amerikanischer Provider hatte ein hochgeladenes Foto an die ebenfalls in den USA ansässige Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) gemeldet. Diese gab den Verdachtshinweis an das Bundeskriminalamt weiter. Der Prozess wird fortgesetzt.

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  • Hanswurst am 11.03.2024 11:21 Uhr / Bewertung:

    "So schlimm scheint es nicht zu sein, denn Grüne/B90 bereiten eine Reform des Strafrechts vor: „Verbreitung, Erwerb, und Besitz kinderpornografischer Inhalte“ (§ 184b StGB) sollen „zu einem Vergehen“ herabgestuft werden."
    1. der o.g. Fall des Pflegers ist professionelle Verbreitung von Kinderpornographie und ist hart zu bestrafen.
    2. Die Reform des § 184b zum Vergehen ist dringend notwendig. Denn die Gerichte sind voll von Fällen, bei denen Kinder und Eltern und sogar Lehrer angeklagt werden, weil sie Screenshots aus Chats zur Warnung an andere Eltern weiterleiten. Das fällt auch unter Verbreitung von Kinderpornographie und ist bis jetzt ein Verbrechen mit mindestens einem Jahr Strafe. Das hat zur Folge, dass Lehrer ihren Job und Pension verlieren.
    Diese Reform wird übrigens auch von Richtern und der Polizei gefordert. Es geht dabei nur um formaljuristische Dinge. Der Strafrahmen nach oben bleibt davon unberührt.

  • am 11.03.2024 08:03 Uhr / Bewertung:

    Man sollte umgehend die Möglichkeit prüfen, den in die USA auszuschaffen, um eine dortige Strafverfolgung zu ermöglichen. Denn dann ist gewährleistet, dass ein solches Monster nie wieder auf freien Fuß kommt.

  • Witwe Bolte am 10.03.2024 21:30 Uhr / Bewertung:

    Der Angeklagte ist Heilerziehungspfleger, arbeitet demnach mit Schwer(st)behinderten, meist in stationärer Unterbringung.
    Hoffentlich hat er dort nicht auch sein Unwesen getrieben.
    Wird er verurteilt, darf er eh nicht mehr in seinem Beruf arbeiten.

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