München-Pasing: Eigentümer klagt wegen Ensembleschutz gegen die Stadt
München - Klar, München braucht mehr Wohnraum. Aber nicht immer und überall in der Stadt stoßen Baupläne auf die Gegenliebe der Verwaltung.
Diese Erfahrung macht gerade der Eigentümer eines mit einem zweigeschossigen Einfamilienhaus bebauten Grundstücks in der Pasinger Villenkolonie I. Er will auf seinen über 1.000 Quadratmetern an der Oselstraße ein zweites, kleines Häuschen mit 80 Quadratmetern bauen. Doch die Stadt lehnt das ab. Der verhinderte Häuslebauer klagt dagegen.
Da das Grundstück im Ensemblebereich der ab 1892 entstandenen "Villenkolonie Neu-Pasing I" liegt, macht die Landeshauptstadt München Ensembleschutz geltend. Der gilt seit 1973 für das Areal. Das geplante Vorhaben sei daher aus denkmalschutzrechtlichen Gründen unzulässig.
Gartenflächen darf man nicht verdichten
So argumentiert die Stadt: Ließe man eine Nachverdichtung zu, wäre ein Kernelement des Ensembles, nämlich die großen Gartenflächen, nicht mehr erkennbar. Das Verwaltungsgericht München hat die Stadt in erster Instanz verpflichtet, über die denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit neu zu entscheiden. Beide Parteien waren mit dem Urteil nicht zufrieden, gingen am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in die Berufung. Am Donnerstag kommt es an der Ludwigstraße zum erneuten Showdown. Die Richter müssen nun entscheiden, ob die Stadt einen neuen Bescheid erlassen muss, beziehungsweise, ob der Kläger einen Anspruch auf Erteilung des beantragten Vorbescheids hat.
Dies hängt unter anderem davon ab, welche Bedeutung den Gartenflächen zukommt. Ein wesentliches Ziel des Ensembleschutzes: Die Villenkolonie soll wie ein einziger, großer Garten wirken.
So argumentiert der Kläger: Der Ensembleschutz wird gar nicht in Frage gestellt. Aber das Bau-projekt sei so klein gehalten, dass selbst ein Verhältnis von 1:6 zwischen Haus- und Gartenanteil eingehalten würde, der Eindruck der Gartenstadt also erhalten bliebe. Da gebe es im Viertel bereits Beispiele für wesentlich größere und störendere Neubauten. Der Eigentümer spricht von "Ungerechtigkeit". Doch das Gericht macht am Donnerstag klar, dass aus einer möglicherweise zu Unrecht erteilten Genehmigung der Stadt kein Anspruch des Klägers abgeleitet werden kann.
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Zur Geschichte des Areals: Die Villenkolonie Pasing I entstand auf Initiative des Architekten August Exter. Exter erwarb ein großes Stück Ackerland und ließ das Gelände auf eigene Kosten erschließen. Das Projekt war ein großer Erfolg. Seine Entscheidung will der VGH nächste Woche bekanntgeben.
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