Zu dicht aufgefahren: Streit ums Einparken eskaliert in München
Zwei Autofahrer (40 und 32 Jahre alt) sind am Samstagabend auf der Schwanthalerstraße aneinandergeraten. Der 40-jährige Münchner wollte gegen 20 Uhr mit seinem Audi A6 rückwärts in eine Parklücke fahren, teilt die Polizei mit. Doch der 32-Jährige war mit seinem Mercedes so dicht aufgefahren, dass der Audi-Fahrer nicht mehr zurücksetzen konnte. Beide Männer sind Münchner; der 40-Jährige hat italienische, der 32-Jährige syrische Wurzeln.
Der 40-Jährige forderte den Mercedesfahrer offenbar forsch auf, etwas Platz zu machen, damit er einparken konnte. Daraufhin rastete der 32-Jährige aus. Er stieg aus, beleidigte den Audi-Fahrer laut Polizei und griff durch das offene Fenster der Beifahrertür, während der 40-Jährige noch am Steuer saß.
Der Mercedesfahrer verliert die Kontrolle
Zunächst schleuderte er Portemonnaie, Handy und Brille auf die Fahrbahn. Anschließend schlug er dem 40-Jährigen ins Gesicht. Daraufhin stieg auch der Audi-Fahrer aus.
Doch der 32-Jährige ließ sich offenbar nicht beruhigen. Er packte den anderen Mann am Hals und schlug dessen Kopf gegen die Motorhaube. Passanten wurden auf die Auseinandersetzung aufmerksam und riefen die Polizei. Sie gingen dazwischen und versuchten, den 32-Jährigen festzuhalten.
Der Mann riss sich jedoch los, stieg in seinen Mercedes und fuhr davon. Er kam allerdings nicht weit: Eine Polizeistreife konnte ihn kurz darauf stoppen. Die Beamten zeigten den 32-Jährigen wegen Körperverletzung und Beleidigung an. Anschließend durfte er weiterfahren.
Doch ob das so bleibt, ist unklar. In solchen Fällen weist die Polizei offenbar die Führerscheinstelle darauf hin, zu prüfen, ob der Betroffene grundsätzlich geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Angreifer könnte Führerschein verlieren – zumindest vorübergehend
Es könnte also nicht nur bei der Anzeige bleiben. Auch eine Führerschein-Eignungsprüfung könnte folgen, im Volksmund als „MPU“ (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) bekannt.
Der 32-Jährige ist laut Polizei bereits wegen Körperverletzungsdelikten polizeibekannt.
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