München: Mehrere Anzeigen wegen Hitlergruß - Diese Strafen drohen

In gleich mehreren Fällen musste die Polizei in den vergangenen Tagen gegen das Zeigen des Hitlergrußes einschreiten.
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Gleich mehrere Anzeigen schrieb die Polizei in den vergangenen Tagen wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
dpa Gleich mehrere Anzeigen schrieb die Polizei in den vergangenen Tagen wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

München - Der Hitlergruß gilt als "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" und demenstprechend versteht die Polizei keinen Spaß, wenn er in der Öffentlichkeit gezeigt wird. Trotzdem kam genau das in den vergangenen Tagen gleich mehrfach vor. 

Im ersten Fall beobachteten Zeugen am Freitagabend drei Jugendliche, die am Isarufer in Thalkirchen feierten und dabei immer wieder die Arme zu der verbotenen Geste hoben. Die Zeugen sprachen vor Ort eine Streife der Münchner Reiterstaffel an. Die Polizisten zeigten die Jugendlichen im Alter von 15, 16 und 17 Jahren an und übergaben sie ihren Eltern.

Auch am Sonntagabend bei der Feier der kroatischen Fußballfans auf der Leopoldstraße hatte ein Mann gegenüber den Einsatzkräften den Arm zum Hitlergruß erhoben, er wurde vorläufig festgenommen. 

Mann zeigt Beamten den Hitlergruß - Untersuchungshaft

Der dritte Fall passierte am Montagnachmittag im Alten Botanischen Garten. Polizisten kontrollierten hier einen 54-Jährigen auf Alkohol. Das ärgerte den Mann scheinbar so sehr, dass er den Beamten ebenfalls den Hitlergruß zeigte. Auch er wurde
wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angezeigt und in Untersuchungshaft gebracht, da er nicht über einen festen Wohnsitz verfügt. 

Hitlergruß verboten! Diese Strafen drohen

Dass das Verwenden des Hitlergrußes alles andere als ein Kavaliersdelikt ist, zeigt die Gesetzgebung. Das Strafgesetzbuch sieht laut § 86a Absatz 1 und 2 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Außerdem kann man sich gemäß § 130 StGB wegen Volksverhetzung strafbar machen. Diese Tat kann mit drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Zwar wird hier von politisch motivierten Taten ausgegangen, es wurden aber auch schon Personen verurteilt, die mit der Geste lediglich Aufmerksamkeit erregen oder provozieren wollten.

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