München: Mann wegen Beleidigung von Polizistin zu Geldstrafe verurteilt

München - Hätte sich der 57 Jahre alte Waldkraiburger bei einer Kontrolle am Münchner Flughafen kooperativ verhalten, wäre ihm die Geldstrafe erspart geblieben. Doch weil er stattdessen aggressiv war und eine Bundespolizistin beleidigte, wurde er jetzt vom Erdinger Amtsgericht zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 45 Euro verurteilt.
Konkret geht es um einen Vorfall vom Mai 2017: Der Mann kam damals mit einem neunjährigen, asiatischen Mädchen mit einem Flugzeug aus Abu Dhabi in München an. Schon während des Flug kontaktierte die Crew die Bundespolizei am Airport, weil ihnen die Situation befremdlich vorkam. Der Mitfünfziger begleitete die Neunjährige, offenbar ohne ein persönliches Verhältnis zu ihr zu haben. Laut Bundespolizei wirkte die junge Philippinin außerdem verängstigt.
Am Boden angekommen, wurden der Mann und das Mädchen sofort von zwei Polizistinnen in Empfang genommen. Bei einer Kontrolle wollten sie in Erfahrung bringen, in welcher Beziehung die beiden zueinander stehen. Doch statt die Fragen zu beantworten, zeigte sich der Waldkraiburger sofort aggressiv und unkooperativ. Mit abfälligen Bemerkungen stellte er die Arbeit und Maßnahmen der Frauen in Frage.
Auf der Wache eskaliert die Situation
Der Mann sagte den Polizistinnen, dass er der Onkel des Mädchens sei und die Mutter im öffentlichen Bereich des Flughafens auf sie warten würde. Weil die Frau aber zunächst nicht zu finden war, nahm die Bundespolizei den Mann und das Mädchen mit auf die Wache. Auf dem Weg dorthin waren auch die vermeintliche Mutter der Neunjährigen sowie deren Ehemann hinzugekommen. Nach einer kurzen Kontrolle auf der Wache war dann klar, dass die Philippinin tatsächlich die Mutter der Neunjährigen war.
Doch auch in dieser Zeit beruhigte er sich nicht. Stattdessen beleidigte er eine der Beamtinnen (23). Dabei sind unter anderem Sätze wie "Bist Du blöd, oder was?" und "Wenn man so dumm ist wie Du" gefallen. Wenig später wurde der Mann wegen Beleidigung angezeigt. Seine Meinung änderte er auch anschließend nicht – so war er beispielsweise auch bei der Vernehmung zum Tatvorwurf äußerst aggressiv und unkooperativ.
Ein Erdinger Amtsrichter hatte später die Schuld des 57-Jährigen als erwiesen angesehen und einen Strafbefehl über 1.200 Euro gegen ihn erlassen. Aber auch diesen hatte der Verurteilte nicht akzeptiert, so dass der Fall am 2. August vor Gericht verhandelt werden musste. Auch der am Donnerstag verhandelnde Richter verurteilte den Mann – diesmal zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro oder 40 Tagen Ersatzhaft.