München: Königspudel geschlagen - Frauchen bekommt satte Geldstrafe

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wird die 75-Jährige vom Amtsgericht verurteilt.
John Schneider |
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Frau mit Königspudel (Symbolbild).
Hendrik Schmidt/dpa Frau mit Königspudel (Symbolbild).

Er hörte es klatschen. Nicht nur einmal, sondern zehn bis 15 Mal. "Ich habe mich gewundert, was das ist", erklärt der Zeuge (28) vor Gericht. Von seiner Position habe er aber nicht auf die Straße sehen können. Anders seine Freundin (26). Die hatte das Geräusch ebenfalls gehört und aus dem Fenster geschaut. Was sie sah, war eine Nachbarin, die dabei war, ihren Hund zu schlagen.

Die Riemerin (75) ließ den Königspudel-Welpen dann im Auto und kehrte erst etwa 20 Minuten später zu Auto und Hund zurück. Die Nachbarin zeigte das Verhalten der 75-Jährigen an. Die Hundehalterin erhielt einen Strafbefehl und legte Widerspruch ein.

"Die Liebe in Person"

Vor Gericht erklärt die erfahrene Hundehalterin – der Königspudel ist nur einer von vielen ihrer Hunde – dass sie den Pudel nicht geschlagen habe. Warum auch? "Er ist die Liebe in Person." Was stimme, sei lediglich, dass sie das Tier an diesem 1. August des vergangenen Jahres zum Tierarzt bringen wollte und ihn auf die Ladefläche ihres Kombis verfrachtet habe.

Der Tierarzt bestätigt im Prozess den Termin und erklärt, dass das Tier keinerlei Hämatome aufgewiesen habe. Es schien auch nicht verstört. Allerdings konnte er den Pudel auf den Fotos, die die Nachbarin am 1. August gemacht hatte, nicht wiedererkennen.

Seltsamer Überraschungszeuge

Was folgt, ist der seltsame Auftritt eines Überraschungszeugen. Den hatte die Angeklagte offenbar instruiert auszusagen, dass er am Tattag bei ihr gewesen sei und durch einen Türschlitz beobachtet habe, dass der Pudel nicht geschlagen wurde.

Erst als sowohl die Richterin als auch die Staatsanwältin starke Zweifel anmelden und sogar ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage in den Raum stellen, rudert der Zeuge zurück. Er sei sich nicht mehr sicher, erklärt der 66-Jährige.

Urteil: Geldstrafe

Die Angeklagte soll auch selbst Nachforschungen betrieben und unter anderem beim Arbeitgeber der 26-Jährigen angerufen haben. Ein Verhalten, das von der Richterin scharf kritisiert wird.

Eine Expertin erklärt vor Gericht, dass das junge Tier keine Gewalt im Rudel gewöhnt sei, die vielen Schläge und das Zurücklassen im Auto psychisches Leid und körperliche Schmerzen bedeutet haben dürfte.

Das Amtsgericht verurteilt die Angeklagte letztlich zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro, also 4.800 Euro.

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