München-Haar: Frau stolpert über herumliegenden E-Scooter und verletzt sich schwer

Die einen feiern E-Scooter als ein Mittel der Mobilitätswende, gerade in Großstädten wie München. Die anderen sehen in ihnen ein ständiges Ärgernis. Vor allem, weil die Mietroller von vielen ihrer Nutzer am Zielort angekommen einfach achtlos stehen- und liegengelassen werden. Eine Rentnerin aus Haar ist über einen herumliegenden Roller gestürzt und hat sich dabei schwer verletzt.
Hannelore O. verließ am vergangenen Dienstag gegen Mittag ihre Wohnung in Haar, um kurz etwas zu erledigen. Direkt vor dem Mietshaus in der Salmdorferstraße stolperte sie nach wenigen Metern über einen am Boden liegenden E-Scooter.

„Meine Frau sieht aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen schlecht“, erzählt ihr Ehemann, Friedrich O., „daher hat sie vermutlich das Hindernis zu spät erkannt.“ Die fast 86 Jahre alte Rentnerin geriet ins Straucheln, verlor das Gleichgewicht und stürzte über den Roller. Hannelore O. konnte sich nicht mehr rechtzeitig mit Armen oder Händen abfangen und fiel direkt aufs Gesicht.
Verletzungen an den Augen, der Nase und dem Mund
Der Rettungsdienst wurde alarmiert. Sanitäter brachten die Rentnerin in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Sie hatte beim Sturz schwere Verletzungen im Gesicht, an der Nase, den Augen und im Mund erlitten. „Das Nasenbein ist gebrochen, die Oberlippe ist aufgeplatzt“, sagt ihr Mann. Das Handgelenk seiner Frau ist zudem gestaucht. Auch die Brille der Seniorin ging bei dem Unfall zu Bruch.

Fachleute raten in so einem Fall, unbedingt zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten sowie Beweise zu sichern. Die Daten des Miet-Scooters sind dem Paar bekannt. Kontakt zur Verleiherfirma hat der Ehemann auch schon aufgenommen. Wer für den Schaden aufkommt, werden vermutlich Rechtsanwälte letztendlich klären müssen.
Schwierige Haftungsfragen
Bei einem Sturz über einen falsch abgestellten E-Scooter ist die Sachlage juristisch betrachtet äußerst komplex. Es gab Fälle in den letzten Jahren, bei denen es am Ende hieß, ein Sturz sei „allgemeines Lebensrisiko“. Gerichte wiesen auch schon Klagen von Geschädigten ab, eben weil die Klärung von Haftungsfragen juristisch so heikel und schwierig ist. Im Einzelfall muss nämlich der Nachweis eines Verschuldens des Fahrers erbracht werden. Nicht automatisch kann man den Verleiher des E-Scooters haftbar machen, betonen Experten.
Schmerzensgeldansprüche scheitern oft auch daran, dass die Vermieter der Roller nachweisen konnten, dass sie die behördlichen Auflagen eingehalten hatten. Die Haftpflichtversicherung des E-Scooters zahlt später auch nur bei nachgewiesenem Verschulden, sagen Fachleute. Wird ein E-Scooter eindeutig verkehrswidrig abgestellt, haftet der Nutzer, der ihn dort abgestellt hat, für Schäden – immer vorausgesetzt, man kann ihn nachträglich ausfindig machen.
Immer mehr Unfälle mit E-Scootern
Um fast 30 Prozent ist im vergangenen Jahr die Zahl der E-Scooter-Unfälle in München gestiegen. Laut dem kürzlich vorgestellten Verkehrsbericht des Polizeipräsidiums stiegen die Verkehrsunfälle mit E-Scootern 2025 um 28,1 Prozent auf 639 Unfälle (2024: 499 Unfälle). Dabei wurden 583 Personen verletzt (2024: 459 Verletzte), 46 Menschen wurden schwer verletzt. (2024 waren es 46 Schwerverletzte). Bei 101 Verkehrsunfällen mit E-Scootern war beim Fahrer laut Polizei Alkohol im Spiel (2024: 93 Alkoholunfälle).