München: Gericht fällt Urteil über Standplätze für Taxis

Taxler erringt Erfolg vor Gericht bei Standplatzpflicht: Die Taxiordnung der Stadt ist in Teilen vom VGH gekippt worden.
von  John Schneider
Deutschlands höchste Taxidichte - Fahrzeuge stehen in der Münchner Ludwigsstraße. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof über die Standplatzpflicht entschieden.
Deutschlands höchste Taxidichte - Fahrzeuge stehen in der Münchner Ludwigsstraße. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof über die Standplatzpflicht entschieden. © dpa

Taxler erringt Erfolg vor Gericht bei Standplatzpflicht: Die Taxiordnung der Stadt München ist in Teilen vom VGH gekippt worden.

München - Peter L. (42) hat vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) einen wichtigen Erfolg erzielt. Der Münchner Taxler hatte Klage gegen die Taxiordnung der Stadt erhoben, die eine Standplatzpflicht für Taxis vorsieht. (AZ berichtete).

Die Richter erklärten mit ihrem Urteil diese Regelung für teilweise unwirksam. Allerdings bleibt es laut VGH bei der Standplatzpflicht für Taxis, da diese im Personenbeförderungsgesetz des Bundes so festgelegt wurde.

Eines dürfte Peter L. dennoch freuen: Im Bundesgesetz klafft eine Lücke, weil dort kein Bußgeldbescheid als Sanktionsmöglichkeit vorgesehen ist. Damit bleibt eine Verletzung der Standplatzpflicht straflos. Peter L. war von der Stadt wegen Verstoßes gegen die Standplatzpflicht zu einem Bußgeld von 200 Euro verdonnert worden. Bleibt es bei dem VGH-Urteil, dürfte der Taxler jetzt also ungeschoren davonkommen.

Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Die Prozessbeteiligten können innerhalb eines Monats vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision einlegen.     

Höchste Dichte in Deutschland: So viele Taxis gibt es in München

Mit zweieinhalb Taxis pro 1.000 Einwohner hat München die höchste Taxidichte in Deutschland. Laut Kreisverwaltungsreferat gibt es in München 3.400 Taxis, die von 20.000 Taxifahrern gefahren werden. In München gibt es 212 fest eingerichtete Taxistandplätze und 34 Bedarfsstandplätze.

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