München: Geldfälscher will mit falschen 50-Euro-Scheinen für Sex bezahlen
München - Das Amtsgericht München verurteilte Ende April einen 32-jährigen Maler aus Ingolstadt wegen Geldfälschung und versuchten Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung.
Im vergangenen Jahr fälschte der Verurteilte insgesamt zwei 50-Euro-Scheine, indem er einen echten Schein kopierte und die einzelnen Blätter mit Malerleim verklebte. Mit den Blüten ging er dann am Abend des 19. September in ein Bordell in Obersendling – für 45-minütigen Geschlechtsverkehr zahlte er 150 Euro. Die beiden falschen Scheine hatte er dabei unter einen echten gelegt. Bevor es jedoch zum Sex kam, bemerkte die Prostituierte den versuchten Betrug und alarmierte daraufhin die Polizei.
Täter gibt umfassendes Geständnis ab
Der Mann hatte seine Tat gegenüber der Polizei und bei der Hauptverhandlung komplett eingeräumt. "Es stimmt alles, ich habe die Geldscheine mit dem Drucker hergestellt. Ich wurde neugierig. Es war eine riesige Dummheit. Ich habe einen Leim zum Kleben genommen. Ein paar Ecken waren noch offen. Die Geldscheine waren speziell für den Besuch im Bordell angedacht. Ich habe einen echten 50er auf den Drucker gelegt."
Neben der Bewährungsstrafe verurteilte ihn die zuständige Strafrichterin auch zu einer Geldauflage von 500 Euro. "Trotz der dilettantischen Vorgehensweise des Angeklagten handelt es sich um keinen Bagatellfall. Zwar war die Qualität der gefälschten Geldscheine eine solche, dass ihre Unechtheit bei näherem Hinsehen problemlos erkennbar war. Mangels einer ordnungsgemäßen Verklebung hafteten die Scheine auch nicht nahtlos aneinander. Sie hatten jedoch Originalgröße und waren auch mit den Originalfarben einer 50 Euro Banknote versehen. (…)", führt das Gericht aus.
Zugunsten des Angeklagten sprach sein Geständnis, der 32-Jährige zeigte sich reumütig. Zu Lasten wurde ihm jedoch gelegt, dass er mit der Tat ein weiteres Delikt, nämlich den Betrug, verwirklicht hat. Nach Einschätzung des Gerichts handelt es sich bei der Tat um eine einmalige Verfehlung.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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