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Fußgängerzone in der Weißenburger Straße: Gegner mit erster Niederlage vor Gericht

Nach dem Fehlstart Ende Juli ist die Fußgängerzone am 12. August gestartet. Ein erster Gerichtsentscheid weist nun darauf hin, dass sie wohl auch bleiben darf.
Myriam Siegert
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Die Fußgängerzonenschilder in der Weißenburger Straße in Haidhausen sind noch abgeklebt. Am Montag soll's nun endlich losgehen.
Die Fußgängerzonenschilder in der Weißenburger Straße in Haidhausen sind noch abgeklebt. Am Montag soll's nun endlich losgehen. © IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Haidhausen – Eigentlich sollte es schon am 29. Juli losgehen mit Live-Musik und Gratis-Eis. Aber die Fußgängerzone in der Weißenburger Straße wurde nicht eröffnet.

Gegner hatten die Umsetzung im letzten Moment per Anwalt gestoppt. Ein Zusammenschluss von zehn Gewerbetreibenden hat eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Die hat per Eilverfahren beim Verwaltungsgericht auf Unterlassung geklagt. "Der Start ist aus unserer Sicht rechtswidrig", sagte Xaver Finkenzeller, an dem Tag zur AZ. Er vertrete zehn Gewerbetreibende, die ihr Geschäft an der Weißenburger Straße haben.
Die Stadtverwaltung hatte offenbar nicht beachtet, dass die als Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Fußgängerzone benötigte Allgemeinverfügung erst am 9. August bekannt gemacht werden soll und damit am 10. August in Kraft treten soll. 
Aber was bringt dieser Aufschub um zehn Tage? „Wir werden für unsere Mandanten auch die Umwidmung zur Fußgängerzone an sich rechtlich prüfen und anfechten“, sagte Finkenzeller. 

Verwaltungsgericht entscheidet: Eilantrag der Fußgängerzonen-Gegner abgelehnt

Wie das Münchner Verwaltungsgericht auf AZ-Anfrage am Dienstag (20.8.) mitteilt, hat es nun den Eilantrag von Anwohnern der Weißenburger Straße abgelehnt. Die wollten damit erreichen, dass die Fußgängerzone erst eingerichtet werden darf, wenn das Gericht im sogenannten Hauptsacheverfahren entschieden hat, ob die Fußgängerzone überhaupt rechtens ist.  

Dieses Hauptsacheverfahren ist noch nicht entschieden. Die Begründung des Verwaltungsgerichts, warum es nun den Eilantrag abgelehnt hat, weist aber schon darauf hin, dass die Gegner auch da höchstwahrscheinlich eine Niederlage einfahren werden.

Das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung überwiege die Interessen der Gegner, so das Gericht. Es sei der Fall, dass hier "überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls" bestünden, eine Fußgängerzone zu testen. Gerade auch der Versuchscharakter, also das im echten Leben Vor- und Nachteile getestet werden sollen, spricht nach Ansicht des Gerichts dafür, dass die Fußgängerzone bestehen bleiben darf, auch wenn die Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren noch nicht abschließend überprüft wurde. 

Einjähriger Versuch:  Weißenburger Straße wird Fußgängerzone

Die Eröffnung wurde also auf den 10. August verschoben. Wie die Stadt nun mitteilte, wird aber erst am Montag, 12. August, umgebaut. Vor allem kann die entsprechende Beschilderung, die am ursprünglich geplanten Eröffnungstag mit Klebeband quasi durchgestrichen wurde, aktiviert werden.
Mit Pflanzgefäßen und Sitzgelegenheiten wird die Straße dann temporär zur Fußgängerzone umgestaltet. Der einjährige Verkehrsversuch startet.

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Warum es überhaupt zu der Verzögerung kommen musste, wollte die CSU-FW-Fraktion nach der Fast-Eröffnung von der Stadtverwaltung wissen. Habe die Stadt etwa nicht gewusst, dass die Rechtsgrundlage für den Versuch erst ab 10. August bestehe? Es entstehe der Eindruck, so die Fraktion, "dass der Stadtverwaltung bei der Durchsetzung politisch gewollter Lieblingsprojekte die geltende Rechtslage nicht ganz so wichtig sei."

In einer Antwort des Mobilitätsreferates darauf, hieß es am Freitag, man wollte den Bürgern die Fußgängerzone schon zum Ferienbeginn zur Verfügung stellen und habe bei der Planung der Eröffnung  "versehentlich" den Termin des Inkrafttretens der Widmungsänderung außer Acht gelassen.

Mobilitätsreferat: "Nicht auszuschließen, dass Versehen passieren"

Das Referat erklärt weiter, leider sei, "gerade auch angesichts der sehr hohen Arbeitsbelastung im Mobilitätsreferat, nicht auszuschließen, dass Versehen passieren." Es gehöre aus Sicht des Mobilitätsreferats zu einer guten Fehlerkultur, Ursachen der Versehen aufzuarbeiten und so eine Wiederholung zu vermeiden. "So wird auch in der vorliegenden Situation verfahren", erklärt das Referat in seiner Antwort. 

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102 Kommentare
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  • HHBürger am 23.08.2024 13:33 Uhr / Bewertung:

    Besser, wie 7 PKW hintereinander mit Warnblinkleuchte in der 2. Reihe, wie vorgestern im "offenen" Teil der Weißenburger Straße zu beobachten war. Also einfach mal ein Jahr probieren und dann weitersehen und nicht immer gleich alles verteufeln!

  • Gelegenheitsleserin am 23.08.2024 12:35 Uhr / Bewertung:

    @Perlacher
    "Wahrscheinlich der einzige Bezirksausschuss in München, der es so will!"

    Sicher der einzige Bezirksausschuss, der hier zuständig ist!

  • OLGI am 21.08.2024 08:33 Uhr / Bewertung:

    Eine verschwindend geringe Mini-Minderheit der Gewerbetreibenden und der Anwohner konnte sich vor Gericht nicht gegen demokratische Entscheidungen und Bürgerwillen durchsetzen? Unerhört!
    Müssen etwa die egoistischen Autoideologen auf einen Teil ihrer Privilegien verzichten? Skandal!
    Und Danke an die Münchner Stadtverwaltung, dass sie auch mal an die Menschen denkt.

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