München: "Freiheit" muss leise bleiben

 Das Bayerische Verwaltungsgericht in München wies heute die Klage der Kleinpartei gegen Auflagen des Kreisverwaltungsreferats ab.
von  Torsten Huber
Moschee-Gegner Michael Stürzenberger muss mit seiner Partei "Die Freiheit" bei Kundgebungen leise sein.
Moschee-Gegner Michael Stürzenberger muss mit seiner Partei "Die Freiheit" bei Kundgebungen leise sein. © Martha Schlüter

 München - Die rechtspopulistische Partei „Die Freiheit“ darf bei ihren Kundgebungen Gegendemonstranten nicht filmen oder fotografieren. Der Lärmpegel bei den Versammlungen muss zudem unter 85 Dezibel bleibe n.

Damit wies das Verwaltungsgericht München heute die Klage der Kleinpartei gegen Auflagen des Kreisverwaltungsreferats ab . Gegendemonstranten hatten sich beschwert, dass Parteimitglieder sie ablichteten. Geschäftsleuten war das Geschrei der „Freiheit“ zu laut.

 

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