München: Blutiger Streit in Tabledance-Bar

Prozess: Ein 29-Jähriger soll versucht haben, drei Widersacher zu töten. Anwalt Adam Ahmed stellt Befangenheitsantrag, weil ein Justizgrundrecht seines Mandanten verletzt worden sein soll.
von  John Schneider
Erkan G. mit Anwalt Adam Ahmed.
Erkan G. mit Anwalt Adam Ahmed. © AZ

München Warum, weiß niemand so recht: Die Emotionen in der Altperlacher Tabledance Bar „Red Roses“ kochten jedenfalls hoch an diesem 1. November 2014. Am Ende waren vier Menschen verletzt, ein Opfer musste mit einer Notoperation gerettet werden.

Erkan G. soll sich für die blutigen Messer-Attacken vor dem Schwurgericht verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: versuchter Totschlag.
Das soll geschehen sein: Der 29-jährige Maschinen- und Anlagenführer war mit einem Bekannten in der Tabledance-Bar „Red Roses“ gelandet. Aus unbekanntem Grund kam es gegen 3.40 Uhr zu einem Streit.

Erkan G. und zwei seiner Opfer schubsten sich rum, der Angeklagte soll dann einem der beiden einen Kopfstoß und dem anderen eine Watschn verpasst haben.
Der Barkeeper sei dazwischen gegangen, um die Situation zu beruhigen. Was ihm zunächst misslang. Zwar konnte er Erkan G. aus der Bar hinauswerfen, der aber ging wenig später erneut auf Gäste der Bar los.

Es kam zu einer wilden Schlägerei. Erkan G. zückte sein Klappmesser und stach auf drei seiner Widersacher ein.
Die drei bluteten stark, schlugen aber weiter auf den Begleiter von Erkan G. ein. Erst dem Barkeeper und einem Helfer gelang es, die Schlägerei zu beenden.

Erkan G. und sein Bekannter flohen, ohne sich um die Verletzten zu kümmern. Bei einem bestand konkrete Lebensgefahr. Ein Stich war in die Leber eingedrungen. Der Messerstecher, selber an der Hand verletzt, stellte sich kurz darauf und sitzt seitdem in U-Haft.

Zur Verlesung der Anklage gegen ihn kam es am Donnerstag aber erst gar nicht. Verteidiger Adam Ahmed stellte einen Befangenheitsantrag. Hintergrund: Dem Gericht fehlte ein schriftlicher Geschäftsverteilungsplan.

Der gewährleistet normalerweise das Recht auf den „gesetzlichen Richter“. Ein Justizgrundrecht, das festlegt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse bereits im Voraus bestimmt sein muss, welches Gericht und welcher Richter zuständig ist, um ein faires Verfahren sicherzustellen.

OLG-Pressesprecherin Andrea Titz bestätigte auf AZ-Anfrage, dass der schriftliche Plan beim Schwurgericht tatsächlich gefehlt hat. Es habe aber eine mündliche Absprache gegeben.

Jetzt werden eine nicht mit dem Fall befasste Richterin der Kammer sowie zwei Richter einer anderen Strafkammer prüfen, ob das ausreicht oder sich der Verdacht der Befangenheit bestätigt. Kommen die Prüfer zu dem Schluss, dass trotz fehlendem schriftlichen Geschäftsverteilungsplan keine Befangenheit des Schwurgerichts vorliegt, könnte der Prozess am 2. Oktober dann doch endlich richtig losgehen.

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