München: Aus Liebe Diebin geworden

Um ihren Freund an sich zu binden, bestellt Alexandra G. teure Elektrogeräte über das Internet und bezahlt nicht. Jetzt muss sie dafür ins Gefängnis.
Torsten Huber |
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Alexandra G. (28) muss ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis, weil in offener Bewährung erneut Straftaten begangen hat.
Torsten Huber Alexandra G. (28) muss ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis, weil in offener Bewährung erneut Straftaten begangen hat.

Um ihren Freund an sich zu binden, bestellt Alexandra G. teure Elektrogeräte über das Internet und bezahlt nicht. Jetzt muss sie dafür ins Gefängnis.

München - Die Wurstverkäuferin Alexandra G. (28) lebt in ständiger Angst, sie könnte ihren Partner verlieren: „Mit 16 habe ich meinen Vater verloren. Ich wollte nicht schon wieder einen geliebten Menschen verlieren.“ Aus Liebe ist Alexandra G. zur Diebin geworden.

Sie überhäuft ihren Freund mit elektronischen Geräten, die er so gern mag – und bezahlt sie nicht. Die Quittung bekommt sie jetzt in zweiter Instanz vom Münchner Landgericht: ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung, weil sie Vorstrafen hat.

Im März 2012 bestellt die Angeklagte zum ersten Mal über das Internet einen Laptop für 1799 Euro. Die Rechnung begleicht sie nicht. Aber anscheinend reicht ihrem Freund der Computer nicht. Daraufhin ordert sie erneut ein Notebook. Diesmal für 2276 Euro – und zahlt die Rechnung wieder nicht. Vier weitere Bestellungen folgen.

Der Gesamtschaden liegt bei über 5500 Euro. Ende 2012 spürt sie die Polizei auf. Ihre Wohnung wird durchsucht. Die Beamten finden noch teilweise originalverpackte Computer und einen Fernseher von Conrad. Alexandra G. ist vom Amtsgericht Wolfratshausen bereits zu einer Vollzugsstrafe verurteilt worden.

Im Juli ist sie wegen Diebstahls zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil sie aus einem geparkten Auto einen Geldbeutel mit zwölf Euro gestohlen hat. Da sie in der Bewährungszeit weitere Straftaten begeht, muss sie jetzt einsitzen.

Der Vorsitzende Richter Clemens Turkowski vom Landgericht sieht auch keine Möglichkeit für eine weitere Bewährung. Vom Freund habe sie sich getrennt. Der Grund: „Er hält sich nur in Trinker- und Spielerkreisen auf.“

 

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