München: Auch Hartz-IV-Schüler profitieren vom 9-Euro-Ticket
München - Die Nachricht sorgte vergangene Woche für Aufsehen: Je nach Bundesland müssen Schüler aus Hartz-IV-Familien, deren Monatskarten vom Jobcenter bezahlt werden, die Differenz wieder zurückzahlen. Sie profitieren so nicht von den vergünstigten Tickets, die deutschlandweit und für alle gelten sollen.
9-Euro-Ticket für Hartz-IV-Schüler: Rückzahlung?
Wie die Internetseite "HartzIV.org" schreibt, wird die Regelung in den Bundesländern jeweils anders ausgelegt und auch durchgesetzt. Der Freistaat Bayern sowie Thüringen und Niedersachsen wollen laut der Seite den entstandenen Differenzbetrag zurückholen, damit keine "ungerechtfertigte Besserstellung" entstehe.
So wie das System in Bayern aber aufgebaut ist, betrifft das kaum Schüler, wie der "BR" schreibt: Das bayerische "Schulwegkostenfreiheitsgesetz" legt die Aufgabe nämlich in kommunale Hand. Lediglich bei 178 Jugendlichen wurden die Schulwegkosten über das Jobcenter und damit über den Freistaat abgerechnet. Ihnen droht eine Rückzahlung.
Keine Rückzahlung in München
Anders in München: Wie eine Anfrage der AZ ans Sozialreferat zeigt, wird hier darauf verzichtet, den Differenzbetrag zurückzufordern, da "in Bayern, also auch in der Landeshauptstadt München geringe Kosten für Schülerbeförderung" anfallen würden. Gleiches gelte auch für Menschen in Grundsicherung: Sie müssen keine Rückerstattung befürchten.
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