München: Altenpflegerin ist keine Giftmischerin

Andrea T. (42) stand wegen Mordes an einem Senioren (81) vor dem Münchner Landgericht. Jetzt wurde sie aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
John Schneider |
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Vor Gericht: Andrea S. (links, mit Übersetzerin) ist keine Mörderin.
John Schneider Vor Gericht: Andrea S. (links, mit Übersetzerin) ist keine Mörderin.

München - Der Himmel war grau, die Außentemperatur eher ungemütlich – doch Andrea T. (42) wird das egal gewesen sein, als sie am Montag um 13.25 Uhr das Justizzentrum an der Nymphenburger Straße verließ. Sie strahlte.

Nach einem Dreivierteljahr in Untersuchungshaft war die 42-Jährige endlich wieder frei. Das Landgericht hatte sie kurz zuvor vom Vorwurf des Mordes an einer Altenheim-Bewohnerin frei gesprochen. Die 81-jährige war im Mai 2012 nach Einnahme eines Arznei-Cocktails gestorben. Staatsanwalt Florian Gliwitzky war im Laufe des Prozesses von der eigenen Anklage abgerückt.

Aus zwei Gründen: Zum einen hatten Zeugen berichtet, dass die alte Frau aus Angst vor ihrer fortschreitenden Demenz bis zuletzt Selbstmordabsichten geäußert habe. Allerdings nicht gegenüber jedem. Der Pflegedienstleiter des Kreuther Heimes hatte der ehemaligen Ärztin angekündigt, sie in die Psychiatrie einweisen zu lassen, falls sie weiter Suizidabsichten hege.

Das wollte die 81-Jährige, die bereits zwei Mal versucht hatte, sich das Leben zu nehmen, unter allen Umständen vermeiden. Zum anderen hatte auch die Rechtsmedizin ihre Erkenntnisse relativiert.

Die Verletzung an der Nase, die ein gewaltsames Einflößen des tödlichen Medikamentencocktails zumindest möglich erscheinen ließ, konnte durchaus Tage vor der Einnahme des Giftes entstanden sein.

Auch ein angebliches Hämatom an der Lippe konnte auf einem Foto nicht eindeutig als solches erkannt werden. Im Zweifel für die Angeklagte: Es war nicht zu widerlegen, dass die 42-Jährige der Heimbewohnerin bei deren Selbstmord nur geholfen hat. Andrea T. hatte lediglich zugegeben, dass sie das Lidocain auf Spritzen gezogen habe.

Deshalb forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vor dem Schwurgericht nur noch eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten. Denn: Die Pflegerin hatte sich von der alten Frau Schmuck im Wert von 2500 Euro schenken lassen, obwohl diese unter Betreuung stand.

Das Gericht sah das ähnlich und verurteilte die 42-Jährige nur wegen Unterschlagung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (wegen des Einführens von Lidocain aus Ungarn) zu 18 Monaten auf Bewährung. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Andrea T. ist frei.

 

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