München: 48-Jährige unterschlägt Kaution

Eine Hotelfachfrau wirbt im Internet mit einem Appartement, das ihr nicht gehört. Dennoch kassiert sie im Voraus Kaution. 48-Jährige steht jetzt vor Gericht.
th |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Eine Hotelfachfrau wirbt im Internet mit einem Appartement, das ihr nicht gehört. Dennoch kassiert sie im Voraus Kaution.

München - Der Mietmarkt ist in München heiß umkämpft. Um an eine bezahlbare Bleibe zu gelangen, müssen die Wohnungssuchenden viele Zugeständnisse machen. Das nutzte Hotelfachfrau Marion K. (48) aus und kassierte Kautionen, obwohl sie zur Tatzeit über keine freie Mietwohnung verfügte. Der Gesamtschaden: 5140 Euro.

Jetzt stand sie wegen Betruges in sieben Fällen vor dem Münchner Amtsgericht. „Es tut mir so leid. Ich bin damals in einer schwierigen Lage gewesen“, sagt Marion K. Im Juli und August 2010 hat sie nach Erkenntnis der Ermittler auf dem Internetportal „ImmobilienScout“ als „Michael Seiler“ ein Appartement an der Dachauer Straße in München-Neuhausen angeboten.

Für 250 Euro im Monat. In der Tat konnte sie Interessenten durch ein Objekt führen. Der Haken: Der Einzug sollte nicht vor September stattfinden – und drei Monatsmieten Kaution mussten im Voraus bezahlt werden. Zum Einzug kam es nie. Die Opfer erstatteten Anzeige.. Für die Angeklagte sei 2010 ein problematisches Jahr gewesen, sagt ihre Anwältin vor Gericht.

Die Ehe von Marion K. ist damals in die Brüche gegangen. Persönlich habe sie der Tod der Schwester und Großmutter schwer getroffen. „Ich war völlig fertig“, behauptet Marion K. Finanziell lief es auch nicht gut. Die gelernte Hotelfachfrau führte vor der Tat ein Boardinghaus. Als die Verträge ausliefen, suchte sie ein neues Objekt. „Ich hatte bereits eines ins Aussicht.

Damit die Appartements auch alle belegt sind, habe ich schon im Vorfeld Mieter gesucht und denen das Appartement gezeigt. Allerdings hatte der Hausbesitzer plötzlich andere Pläne“, so Marion K., die heute wieder ein Boardinghaus führt. In sieben Fällen habe sie die Rückzahlung der Kaution vergessen. Das Urteil: 6000 Euro (200 Tagessätze) Strafe.

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.