Mordversuch mit abgebrochener Flasche: Angeklagter schweigt vor Gericht

42-Jähriger schweigt zur Anklage, weil ihm die schriftliche Übersetzung noch nicht vorliegt.
von  John Schneider
Der Angeklagte und seine Anwälte Maximilian Richter und Alexander Eckstein (r.).
Der Angeklagte und seine Anwälte Maximilian Richter und Alexander Eckstein (r.). © jot

München - Zu den Vorwürfen will sein Mandant vorerst nichts sagen, erklärt Verteidiger Maximilian Richter beim Prozessauftakt am Donnerstag. Das liegt diesmal aber nicht am Recht eines Angeklagten zu schweigen. Im Falle des 42-jährigen Angeklagten fehlt einfach noch die französische Übersetzung der Anklage. Die lässt man ihm jetzt zukommen.

Streit eskaliert: Angeklagter greift Opfer mit Flaschenhals

Da steht drin, dass er sich eines versuchten Mordes schuldig gemacht hat. Mutmaßlicher Täter und Opfer wohnten in einer Olchinger Arbeiterunterkunft. Am frühen Abend des 24. September 2021 kamen polnische Arbeiter, unter ihnen das Opfer von der Arbeit zurück. Der alkoholisierte Angeklagte soll ihnen gegenüber "aggressiv und gebieterisch" aufgetreten sein. Es kam zum Streit, der zunächst nur verbal ausgetragen wurde.

Der 42-Jährige zog sich danach in sein Zimmer zurück, kam aber nach 20 Minuten wieder und zerbrach unbemerkt eine Weinflasche. Mit dem abgebrochenen Flaschenhals in der Hand näherte er sich dem späteren Opfer. Sein Kontrahent sei ahnungslos gewesen, glaubte, der Streit sei vorüber. Zumal der 42-Jährige ihn beim Näherkommen noch als Freund bezeichnete. Dann soll der Angeklagte mit dem Flaschenhals in Richtung Kopf und Augen zugestochen haben.

Das Opfer erlitt hierdurch laut Anklage zwei klaffende und sofort massiv blutende Fleischwunden im Gesicht sowie eine Nasenbeinfraktur. Der Angreifer stach erneut zu und traf diesmal den Hinterkopf. Dann habe ein Zeuge eingegriffen und den Angreifer gestoppt. Sein Opfer musste notärztlich behandelt werden.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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