Mordversuch an Nebenbuhler: Zehn Jahre Haft
MÜNCHEN - Ein kurioser Prozess: Der wichtigste Zeuge kam nicht in den Zeugenstand. Dennoch wurde Jaffer M. zu einer zehnjährigen Haft verurteilt. Er hatte seinem Nebenbuhler mit dem Messer in den Rücken gestochen.
Dass seine Freundin vorübergehend mit einem anderen anbandelte, sei ihre „Rache“ gewesen, weil er ein Versprechen nicht gehalten habe, glaubt Jaffer M. (30). Solch niederen Beweggründe wurden nun aber auch ihm vom Münchner Schwurgericht vorgeworfen. Seine Messerattacke auf den Nebenbuhler wurde daher als Mordversuch gewertet. Die Strafe: 10 Jahre Haft.
Am 11. Oktober 2009 hatte Jaffer M. in Laim in rasender Eifersucht auf seinen Nebenbuhler Mohammed Y. eingestochen. Dass er vorher mit einer Bierflasche attackiert wurde, nahm ihm das Gericht nicht ab. Statt Notwehr nahm die Kammer Tötungsvorsatz an. Dem tunesischen Opfer mussten die Ärzte die im Rücken abgebrochene Messerklinge herausoperieren.
Damit endet ein kurioser Prozess, denn es gelang dem Gericht nicht, das Opfer und wichtigsten Zeugen in den Zeugenstand zu holen. Zwar gab es telefonisch Kontakt zu dem Mann, der sich zur Zeit in Mailand aufhält. Der fürchtete aber die Rückkehr nach Deutschland. Auch eine Videovernehmung lehnte er ab. So musste in der Beweisaufnahme die Einvernahme des Vernehmungsbeamten reichen. Auf diese und andere Zeugenaussagen gestützt, kam das Gericht zu dem Schluss, dass Jaffer M. zwar nicht heimtückisch, aber aus Rache und Eifersucht auf seinen Nebenbuhler einstach. Die Verteidiger kündigten Revison an. jot
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