Mordprozess ohne Leichen: Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Zwei Frauen sind verschwunden. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass sie der Ehemann und Stiefvater getötet hat. Doch der bestreitet die Vorwürfe.
John Schneider/Britta Schultejans |
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Der Angeklagte am Montag vor Gericht.
Der Angeklagte am Montag vor Gericht. © Daniel von Loeper

München - Opferanwältin Antje Brandes hat bislang vergeblich gehofft, dass endlich ans Licht kommt, wo sich Maria (43) und Tatjana G. (17) befinden. Brandes vertritt den leiblichen Vater von Tatjana. "Die Ungewissheit ist für ihn das Schlimmste." Deshalb hoffe sie, dass der angeklagte Roman H. (45) vielleicht doch mit der Sprache rausrückt.

Der sitzt mit einem grauen Sweater und blauen Anstaltshosen auf der Anklagebank und lässt sich ruhig, beinahe stoisch vor dem Prozessbeginn bereitwillig von Fotografen und Kameramännern ablichten. Genauso bereitwillig beantwortet der Mann alle Fragen der Prozessbeteiligten. Er bestreitet aber eingangs der Verhandlung, mit dem Verschwinden von Mascha und Tanja, wie er sie nennt, irgendetwas zu tun gehabt zu haben. "Ich gehe davon aus, dass die Mädchen immer noch leben – zumindest meine Frau."

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Dann wird es ominös. Nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit wolle er erklären, wie er zu dieser Annahme komme. Um die bedrohten Frauen nicht zu gefährden. Das Gericht lehnt das ab. Für den Ausschluss der Öffentlichkeit sieht der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann keine Grundlage.
Staatsanwalt Daniel Meindl geht davon aus, dass der Deutsch-Russe die beiden Frauen am 13. Juli 2019 nacheinander getötet hat. Seine Frau habe er im Streit umgebracht, die Stieftochter war derweil bei einem Sprachkurs. Als sie nach Hause kam, wurde auch sie getötet. Um den Totschlag der Mutter zu verdecken. Damit habe sich Roman H. im Falle von Tatjana G. des Mordes schuldig gemacht.


Wie sind die Frauen getötet worden? Da müssen die Ermittler spekulieren. "Am ehesten durch massive, stumpfe Gewalt gegen den Kopf", steht in der Anklage. Hauptindizien sind für die Ermittler ein Teppich und eine Fußmatte aus der Wohnung, die von der Polizei in einem Waldstück gefunden wurden. Auf ihnen befanden sich Blutspuren der beiden Frauen. Nach den Bluttaten sei Roman H. in einen Baumarkt gefahren, kaufte dort Farbe und strich Wände. Doch unter der Farbe fanden die Ermittler weitere Blutspuren.

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Die Version des Angeklagten hört sich so an: Mutter und Tochter hätten so heftig gestritten, dass sie sich gegenseitig blutige Wunden zugefügt hätten. Seine Frau habe "auf dem Hinterkopf eine blutende Beule" gehabt, die Tochter eine blutige Nase. Seine Frau sei depressiv gewesen, er habe sie daraufhin kalt geduscht, "damit sie wieder zu sich kam". Danach seien Mutter und Tochter dann zusammen weggegangen.

Er habe dann das Blut weggewischt und aus Fliesenfugen gekratzt, Wäsche gewaschen und die Wände gestrichen. Auch Teppich und Fußmatte habe er entsorgt, weil es nicht möglich gewesen sei, sie zu reinigen. Warum im Wald? Er habe nicht gewusst, dass man den Teppich einfach in die Restmülltonne werfen dürfe. Bei der Polizei hatte er all dies nicht erwähnt. Für das Gericht klingt es so, als ob er seine Aussage an die Beweislage aus den Akten angepasst hat.

Anwältin Brandes sieht ebenfalls viele Widersprüche: "Was er vor Gericht berichtet hat, deckt sich nicht mit den Aussagen, die er als Zeuge bei der Polizei abgegeben hat." Der Prozess soll bis 3. März 2021 dauern.
 
 
 
 

 

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