Mordfall Böhringer: Landgericht Augsburg lehnt Wiederaufnahme ab

Augsburg/München - Im Mordfall Böhringer hat die 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg den Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten Benedikt Toth als unzulässig verworfen. Toth sitzt seit 13 Jahren in der Straubinger JVA für den Mord an seiner Tante Charlotte Böhringer, von dem er sagt, ihn nicht begangen zu haben.
Gegen diesen Beschluss haben seine beiden Verteidiger sofortige Beschwerde eingelegt, für deren Entscheidung das Oberlandesgericht München zuständig ist.
Das hat das Augsburger Landgericht am Donnerstag mitgeteilt. Böhringer war im Jahr 2006 in ihrem Penthouse in München mit 24 Schlägen brutal getötet worden.
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