Mordfall Böhringer: Landgericht Augsburg lehnt Wiederaufnahme ab

Benedikt Toth, seit 13 Jahren wegen Mordes an Charlotte Böhringer in Haft, bekommt keine Chance auf eine neue Verhandlung.
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Schillernde Frau: Charlotte Böhringer († 59) ist am 15. Mai 2006 brutal totgeprügelt worden.
imago images Schillernde Frau: Charlotte Böhringer († 59) ist am 15. Mai 2006 brutal totgeprügelt worden.

Augsburg/München - Im Mordfall Böhringer hat die 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg den Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten Benedikt Toth als unzulässig verworfen. Toth sitzt seit 13 Jahren in der Straubinger JVA für den Mord an seiner Tante Charlotte Böhringer, von dem er sagt, ihn nicht begangen zu haben.

Gegen diesen Beschluss haben seine beiden Verteidiger sofortige Beschwerde eingelegt, für deren Entscheidung das Oberlandesgericht München zuständig ist.

Das hat das Augsburger Landgericht am Donnerstag mitgeteilt. Böhringer war im Jahr 2006 in ihrem Penthouse in München mit 24 Schlägen brutal getötet worden.

Lesen Sie hier: Anschlags-Drohung bei "Jodel" - Polizei nimmt Münchner fest

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