Mord an Studentin: Grausiges Geständnis

"Ich hab sie mit der Flasche gehauen, damit sie ruhig ist": Der Angeklagte Norbert C. soll die 26-Jährige Kornelia S. "hemtückisch" und "aus Habgier" getötet haben.
München - Norbert C. wirkt gefasst, als er den Gerichtssaal betritt. Er trägt ein blaues Sweatshirt, das ihn harmlos und blass aussehen lässt. Jünger, fast wie ein hilfloser Schüler wirkt der 49-Jährige, der brav Rede und Antwort steht, wenn man ihn nur streng genug dazu auffordert. Doch dieser Mann, der dort im Münchner Schwurgericht auf der Anklagebank sitzt, ist der mutmaßliche Mörder von Kornelia S. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die damals 26-Jährige in deren Wohnung in Freimann ermordet zu haben (AZ berichtete). Der Vorfall liegt 26 Jahre zurück. Jetzt will das Gericht klären, was damals, in der Nacht zum 6. Juli, wirklich geschehen ist.
Der Angeklagte, der zuletzt in Overath bei Köln wohnte, steht seit Oktober 2010 unter dringendem Tatverdacht, Kornelia S. „aus Habgier“ und „heimtückisch“ getötet zu haben. Zum Prozessauftakt machte er ein Geständnis:
Er war in der Nacht zum 6. Juli 1985 über die offene Balkontür in Kornelia S.’ Wohnung in der Christoph-Probst-Straße geschlichen, gab der 49-Jährige gestern vor Gericht zu. Dort suchte Norbert C. nach Bargeld. Doch in der Wohnung sei er von der Studentin Kornelia S. „überrascht“ worden. Norbert C. betont, er habe niemanden ermorden wollen, „ich wollte nur Geld stehlen“.
Die junge Frau habe bekleidet in ihrem Bett gelegen, als er ihr Zimmer betrat, sie habe sie sich mit dem Oberkörper aufgerichtet.
Der Vorsitzende Richter Michael Höhner verweist darauf, dass die Frau damals nackt in ihrer Wohnung gefunden wurde. Der Angeklagte beharrt jedoch auf seiner Version der Geschichte.
Den Tathergang schildert der Mann im blauen Sweatshirt so: „Es kam zum Gerangel.“ Dabei schlug er mit einer Glasflasche, die er in der Wohnung herumgestanden habe, „in Panik“ zu: „Ich habe die Frau runtergedrückt auf ihr Bett und sie am Hals gepackt. Dann hab’ ich mit der Flasche zugehauen, damit sie ruhig ist.“ Er traf sie zweimal am Kopf, räumt der Angeklagte ein. Kornelia S. habe vorher versucht gehabt, sich zu wehren. „Sie hat sich an mir festgehalten“, sagt er. Danach habe er die Studentin, die sich kaum mehr regte, an den Schultern gepackt und über den Boden bis zur Türschwelle geschleift. Bei offener Haustür ließ er die schwer verletzte Frau liegen, gibt der Mann zu. Danach flüchtete er mit der Glasflasche nach draußen. Die Flasche ließ er in einem Gebüsch verschwinden.
Wann Norbert C., der im Sommer 1985 als Spüler im Biergarten „Aumeister“ gearbeitet hat, erfahren habe, dass Kornelia S. an ihren schweren Verletzungen gestorben war, fragt Richter Höhner. Er habe das in der Zeitung gelesen, sagt der Angeklagte, „ein, zwei Tage“ später.
Vor weiteren Einbrüchen sei der Angeklagte aber nicht zurückgeschreckt, gibt der Vorsitzende Richter Michael Höhne zu bedenken. Denn am 11. Juli 1985 versuchte Norbert C. erneut, in eine Studentenwohnung einzubrechen. Doch ein Bewohner überführte ihn, machte ein Foto von Norbert C. 1986 verurteilte das Münchner Amtsgericht den Einbrecher zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Warum Norbert C. erst 2010 der Tötung überführt wurde? „Man konnte die Handspuren an der Wand damals nicht zuordnen“, sagt Staatsanwältin Nicole Selzam. Auch DNS-Spuren ließen sich nicht nachweisen. Und auch ein Sturz galt damals als möglich.