Mord an Lebensgefährtin: Lebenslang für den Faschingsprinzen
Er wollte den Weg freimachen für eine neue Geliebte - und erwürgte deshalb seine Ex-Freundin. Jetzt ist der ehemalige Faschingsprinz wegen Mordes zur Höchststrafe verurteilt worden.
Dem Richterspruch zufolge hat der 36-Jährige seine „liebenswürdige, aufgeschlossene und lebensfrohe“ Freundin am 22. August 2007 in der gemeinsamen Wohnung erwürgt, um den Weg für seine neue Geliebte frei zu machen. Das Gericht bejahte die besondere Schwere der Schuld des ehemaligen Faschingsprinzen von Moosburg (Oberbayern). Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren erschwert. Die Entscheidung entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung wird voraussichtlich Revision einlegen.
Er sei an die ahnungslose 26-Jährige heran getreten, habe sie zu Boden gerissen, sich auf sie gesetzt und sie fünf bis zehn Minuten gewürgt, sagte der Vorsitzende Manfred Götzl in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte brachte die Leiche in den Keller, beseitigte die Tatspuren in der Wohnung und sah sich mit seiner kurz darauf eintreffenden Geliebten ein Fußballspiel an. Am folgenden Tag versteckte er die Getötete in einem unzugänglichen Waldstück und erstattete unter dem Druck der Angehörigen Vermisstenanzeige.
Heimtückische und niedrige Beweggründe
Der Angeklagte hat laut Urteil heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet. Seine Ehescheidung kurz zuvor sei wegen ihrer finanziellen Folgen „die größte Pleite seines Lebens“ gewesen. Er habe die Konsequenzen einer Auseinandersetzung mit der Lebensgefährtin gescheut und deren Tod beschlossen, um Streit zu vermeiden und die Beziehung zu der neuen Frau fortzusetzen, sagte Götzl zu dem Angeklagten, der während der Urteilsbegründung den Blick gesenkt hielt.
Der laut Gutachten selbstverliebte und rücksichtslose Ex- Faschingsprinz habe wegen seines Hangs zur Bequemlichkeit bei seinen vielen Affären in der Regel Wert auf unproblematische Trennungen gelegt. Seiner Lebensgefährtin hatte er die Heirat zugesagt, zur selben Zeit hatte er die neue Geliebte und schenkte dieser ein Silberkettchen des späteren Opfers. Beide Frauen ahnten nichts voneinander. Der Anwalt der Familie der Getöteten kommentierte das Urteil als „richtige Antwort des Rechtsstaats auf diese Tat“. (dpa)
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