Mit zwei Haftbefehlen im Gepäck nach Stadelheim

Ein mit zwei Haftbefehlen gesuchter Deutscher ging Bundespolizisten bei der Einreise am Flughafen ins Netz. Der vorbestrafte und wenig einsichtige Mann wanderte direkt in die Zelle nach Stadelheim.
München - Am Montag haben Bundespolizisten einen mit zwei Haftbefehlen gesuchten deutschen Staatsangehörigen festgenommen und ins Münchner Gefängnis gebracht. Als die Beamten den 54-Jährigen bei seiner Einreise aus der Ukraine kontrolliert hatten, waren sie auf gleich zwei Fahndungsnotizen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gestoßen.
Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs
Zum einen hatte das Amtsgericht in Erlangen den gebürtigen Braunschweiger bereits im Juli 2013 wegen Körperverletzung zu sieben Monaten Haft verurteilt. Damals hatte der Richter die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nachdem der Verurteilte gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte, widerrief das Amtsgericht in Neustadt an der Aisch im Oktober 2015 die Bewährung.
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Etwa zur gleichen Zeit musste der 54-Jährige auch noch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vor den Kadi. Ein Richter am Amtsgericht Erlangen verurteilte den Verkehrsrowdy schließlich Ende November 2015 zu vier Monaten Haft.
Seitdem suchte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nach dem polizeibekannten Mann mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen, bis die Bundespolizisten am Flughafen nun diese beiden Haftbefehle vollstrecken konnten. Sie leiferten den Festgenommenen direkt in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim ein.