Mit über 100 km/h in der Stadt erwischt: Raser wird nun tüchtig zur Kasse gebeten

Freitagnacht geht der Polizei ein Raser ins Netz, der im Münchner Norden sehr viel schneller unterwegs war als erlaubt – und das wird nun richtig teuer.
André Wagner |
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Der Polizei ging am Freitag ein Raser ins Netz, der mit mehr als 100 km/h in der Stadt unterwegs war. (Symbolbild)
Der Polizei ging am Freitag ein Raser ins Netz, der mit mehr als 100 km/h in der Stadt unterwegs war. (Symbolbild) © Frank Rumpenhorst/dpa
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In der Nacht von Freitag auf Samstag führte die Polizei auf der Ingolstädter Straße Geschwindigkeitsmessungen durch. Spätestens gegen 23 Uhr sollte sich die Arbeit für die Beamten auszahlen.

Bei erlaubten 50 km/h ging ihnen ein Raser ins Netz, der mit seinem Audi A6 stadteinwärts mit 117 km/h gemessen wurde, also mehr als doppelt so schnell, wie an dieser Stelle erlaubt. Der flotte Fahrer wurde von der Polizei angehalten, es handelt sich bei ihm um einen 25-Jährigen mit Wohnsitz im Landkreis Oberallgäu.

Punkte, Fahrverbot und hohes Bußgeld: Raser wird ordentlich abgestraft

Der Raser kassierte zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten. Damit aber nicht genug, denn der 25-Jährige wird auch finanziell noch ordentlich zur Kasse gebeten.

Da die Zentrale Bußgeldstelle in der Regel bei der Höhe der Überschreitung von mehr als dem doppelten der erlaubten Geschwindigkeit von einem Tatvorsatz ausgeht, wird das Bußgeld voraussichtlich von 700 Euro auf 1400 Euro verdoppelt. Sollte es so weit kommen, könnte der 25-Jährige allerdings Berufung dagegen einlegen. 

Die Polizei geht im Moment nicht davon aus, dass es sich bei der Raserei um ein illegales Kfz-Rennen gehandelt haben könnte. 

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  • Monaco_Flote vor 59 Minuten / Bewertung:

    In der Schweiz würde das Auto einkassiert und versteigert, das wäre das Einzig richtige.

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  • JENZZ vor einer Stunde / Bewertung:

    Ic tue mich schwer, so eine Tat richtig einzuordnen. Sicher kann man wohl davon ausgehen, dass die üblichen Erklärungsversuche wie "kurzzeitig unaufmerksam", "Schilder nicht gesehen", "verletzte Person im Auto, die dringend in die Notaufnahme musste" wohl nicht eingreifen. Das könnte sehr wohl ein Rennen (mit sich selbst) gewesen sein. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB regelt das leider nicht ganz scharf, könnte aber zutreffen. Es handelt sich um eine vorsätzliche Tat. Das "Schweizer Modell" mit der möglichen Beschlagnahme des Autos könnten eine gute Abschreckung sein. 3 Monate Fahrverbot sind doch eine recht Milde Strafe.

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  • Tonio vor einer Stunde / Bewertung:

    Die Strafen sind doch immer noch viel zu niedrig, um eine Abschreckungswirkung zu entfalten.

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