Mit diesem Zettel gehen Kids auf die Piste
Der neue Teenie-Trend: Mit einem Formular aus dem Internet können Eltern minderjährigen Kindern erlauben, bis in die Früh zu feiern. Alle Fragen, alle Antworten.
MÜNCHEN - Sie sind geschminkt wie Erwachsene – und feiern wilder als mancher Volljähriger: Minderjährige, die in München weggehen wollen wie die Großen. Die Internetseite „Partyzettel.de“ bietet eine Möglichkeit, wie Kids unter 18 bis in die Puppen feiern können. Vorausgesetzt, die Eltern erlauben es.
Die AZ erklärt den neuesten Trend bei Münchner Jugendlichen:
Was ist der Partyzettel?
Damit ernennen Eltern einen Volljährigen zum Erziehungsbeauftragten für ihr Kind. So können sich unter 18-Jährige mit ihrer Begleitperson auch nach Mitternacht noch auf Partys und in Clubs aufhalten.
Ab welchem Alter gilt das?
Theoretisch können Kinder und Jugendliche jeden Alters mit dem Zettel und einem Erziehungsbeauftragten in Clubs, Bars oder Konzerte. Im Alltag zeigt sich, dass Türsteher und Kneipenbesitzer Kids nicht in ihren Läden haben möchten. Zudem können Polizei oder Jugendamt eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Ist der Zettel legal?
Ja, bestätigt Andreas Danassy, Sprecher des Jugendamtes. Versteckt auf der Homepage der Stadt München, kann man sich sogar einen Partyzettel herunterladen. Auch die Polizei erklärt, dass sie die Erziehungsübertragung akzeptiert, wenn alle Unterlagen beisammen sind.
Welche Unterlagen braucht man?
Man kann eine Vorlage auf www.partyzettel.de herunterladen (allein im Januar gab es dort 150000 Downloads) und von den Eltern ausfüllen lassen. Zudem muss der Minderjährige eine Ausweiskopie des Elternteils mitbringen, der den Zettel ausgestellt hat. So kann die Unterschrift verglichen werden. Der Minderjährige und seine Aufsichtsperson müssen Personalausweise dabei haben, Fahr- oder Schülerausweise akzeptiert die Polizei nicht.
Wann ist der Partyzettel ungültig?
Wenn der Vordruck unvollständig ausgefüllt ist oder von den Eltern unterschrieben wurde, ohne dass die erziehungsbeauftragte Person namentlich bekannt ist. Bloße Blanko-Formulare, mit denen sich die Jugendlichen einen Erziehungsbeauftragten aussuchen können, werden nicht akzeptiert. Zudem darf der jeweilige Veranstalter oder Gastwirt nicht als Erziehungsbeauftragter benannt werden.
Was muss der Erziehungsbeauftragte beachten?
Grenzen sollten im Vorfeld abgesprochen werden, auch mit den Eltern. Die Begleitperson muss nüchtern bleiben, darf keine Drogen nehmen und muss mit dem Minderjährigen im gleichen Lokal bleiben. Rechtlich kann man den Erziehungsbeauftragten sogar für eine Verletzung der Aufsichtspflicht belangen, etwa wenn der Minderjährige Schnaps trinkt.
Dürfen Minderjährige mit dem Partyzettel auch Hart-Alkohol trinken?
Nein, das können weder Eltern noch die Begleitpersonen erlauben. Hier greift das Jugendschutzgesetz, das unter 18-Jährigen verbietet, Spirituosen und branntweinhaltige Mischgetränke zu kaufen oder zu trinken.
Kommt man mit dem Partyzettel in jeden Club?
Türsteher können die Minderjährigen mit den Muttizetteln an der Tür abweisen. Sie sind kein Garant dafür, in jede Diskothek zu kommen.
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