Mit Alkohol: Rentner zwingt Sohn zum Oralsex

Bierbauch, weißer Vollbart und eine Halbglatze: Ein Rentner (64) soll sich an seiner Tochter und den beiden Söhnen vergangen haben. Mit Alkohol soll er sie gefügig gemacht haben.
MÜNCHEN Bierbauch, weißer Vollbart und eine Halbglatze – Rentner Peter H. (63) wirkt äußerlich wie der nette Onkel von nebenan. Doch der Schein trügt. Laut Anklage soll er seine Tochter (12) und seine beiden Söhne (9, 10) über Jahre sexuell missbraucht haben. Nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft habe er einen Sohn gezwungen Alkohol zu trinken, damit er gefügiger wurde.
Peter H. steht jetzt wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Münchner Landgericht. Der Angeklagte hat ein bewegtes Leben hinter sich. Drei Mal war er verheiratet. Die erste Ehe scheiterte am Alkohol. „Die war ständig besoffen. Erst habe ich es mit Liebe versucht, später wurde ich handgreiflich”, sagte der gelernte Dachspengler.
Der Versuch, von Bayern nach Australien auszuwandern, scheiterte: „Ich hatte da sprachliche Schwierigkeiten.” Er schafft es bloß bis ins Ruhrgebiet. Gesundheitlich lief es auch nicht so problemlos. „2000 hatte ich einen schweren Motorradunfall. Ein Lkw hat mich platt gemacht”, so Peter H., der auch noch von zwei Schlaganfällen, einer Bypass- und einer Prostata-Operation berichtet. Inzwischen sei er wieder fit.
1991 verging sich der Angeklagte an seiner Tochter. In der Küche zwang er das Kind, sich auszuziehen, um seine sexuellen Phantasien auszuleben. 1996 war er mit Sohn Dirk (9, Name geändert) beim Camping am Sylvensteinspeicher. Dies nutzte der Vater aus, zwang seinen Sohn zum Oralverkehr. Danach zwang er den Buben Alkohol zu trinken, um das alkoholisierte Kind weiter zu missbrauchen.
Fast zeitgleich verging er sich an seinem zweiten Sohn Bernd (10, Name geändert). Die Anklage wirft Peter H. vor, dass er in „mindestens 50 Fällen sexuelle Handlungen” bei dem Jungen vorgenommen haben soll. Es sei an den unterschiedlichsten Orten wie Wald, VW-Bus und in der Wohnung passiert. Der Prozess dauert an.