Mit 122 Sachen durch den Trappentreutunnel
MÜNCHEN - Viel zu flott war ein 22-Jähriger im Trappentreutunnel unterwegs: Das Messgerät der Polizei zeigte 130 Kilometer pro Stunde an, als der junge Mann mit seinem 197-PS-Sportwagen vorbeirauschte.
Vergangenen Samstag war ein 22- jähriger Münchner abends mit seinem Mercedes recht flott im Trappentreutunnel unterwegs. Durch die rasante Fahrweise wurde eine Zivilstreife der Münchner Verkehrspolizei auf den Fahrer aufmerksam.
Die Beamten fuhren den 197 PS starken Sportcoupe hinterher und staunten nicht schlecht, als ihr Videogeschwindigkeitsmessgerät eine gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit von 130 km/h anzeigte. Erlaubt ist im Trappentreutunnel eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, so dass nach Abzug der Messtolleranz noch eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 62 km/h verbleibt.
Der Anhalteweg würde sich bei einer Vollbremsung, selbst unter günstigsten Umständen, von etwa 35 Metern bei 60 km/h auf 123 Meter bei 130 km/h verlängern. Der Mercedesfahrer wurde angehalten und zur Anzeige gebracht. Der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in dieser Höhe eine Geldbuße von 480 Euro, vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei sowie ein dreimonatiges Fahrverbot vor. Allerdings ist bei einer derart hohen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von vorsätzlicher Begehungsweise auszugehen, wobei hier der Bußgeldsatz verdoppelt wird. Den 22-Jährigen erwartet somit eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro.
Überhöhte Geschwindigkeit führt als eine der Hauptunfallursachen immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen, wie die Münchner Polizei informiert. Die Verkehrspolizei wird deshalb zur Erhöhung der Verkehrssicherheit weiterhin gezielt Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen und festgestellte Verstöße konsequent ahnden.
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